Start zur Gesuchseingabe im Härtefallprogramm des Kantons Zürich
In der ersten Verteilrunde stehen im Kanton Zürich höchstens 261 Millionen Franken für Darlehen und nicht rückzahlbare Beiträge zur Verfügung, die der Kantonsrat im Dezember 2020 einstimmig beschlossen hat. Dafür startet nun der Prozess der Gesuchseingabe. Um alle gesuchstellenden Unternehmen gleich zu behandeln, nimmt die Finanzdirektion zuerst alle Gesuche entgegen und prüft sie auf die Einhaltung der vom Kantonsrat beschlossenen Kriterien. Überschreiten die Gesuche insgesamt die mögliche Maximalsumme, werden die Beiträge proportional gekürzt. Wird das Volumen nicht ausgeschöpft, werden die verbliebenen Mittel in der zweiten Zuteilungsrunde vergeben, die der Regierungsrat in der 2. Januarwoche dem Kantonsrat beantragt hat.
Anträge für das Härtefallprogramm können nur online gestellt werden. Gesuche können bis am 31. Januar 2021 eingereicht werden; die Auszahlungen erfolgen nach der Behandlung aller Gesuche.