Kontrolle von Gasgrills an Veranstaltungen
Neu verlangen die gesetzlichen Vorschriften in der Schweiz, dass Gasgrills (Gasgeräte), welche an bewilligungspflichtigen Veranstaltungen eingesetzt werden über die Vignette einer gültigen Gaskontrolle verfügen und der Betreiber vor Ort eine entsprechende Checkliste ausfüllt.
Der Nachweis, dass ein Gasgerät an einer bewilligungspflichtigen Veranstaltung sicher betrieben werden kann, liegt in der Verantwortung der Benützer von Gasgeräten.
Die Kontrolle der Gasgeräte sollte rechtzeitig vor der Veranstaltung erfolgen. Gasgeräte, welche Mängel aufweisen, dürfen nicht betrieben werden.
Informationen
- Datum
- 21. Mai 2019
- Herausgeber/-in
- Verwaltungspolizei
- Autor/-in
- Arbeitskreis LPG
Dokumente
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Factsheet_-_Kontrolle_von_Gasgrills_an_Veranstaltungen_DE.pdf (PDF, 729.04 kB) | Download | 0 | Factsheet_-_Kontrolle_von_Gasgrills_an_Veranstaltungen_DE.pdf |
Reglement_Veranstaltungen_DE_10.18.pdf (PDF, 2.71 MB) | Download | 1 | Reglement_Veranstaltungen_DE_10.18.pdf |
Zugehörige Objekte
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Veranstaltungen |