Gebührenreglement zur Abfallverordnung 2023

Gestützt auf Art. 8 Abs. 2 Abfallverordnung der Stadt Uster vom 11. Februar 2019 wurde dieses Gebührenreglement durch den Stadtrat am 20. September 2022 erlassen. Es tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Die Entsorgungsgebühren werden kostendeckend und möglichst verursachergerecht erhoben (gemäss Abfallleitbild des Bundes). Sie bestehen aus mengenabhängigen Gebühren sowie aus einer Grundgebühr.

Informationen

Datum
20. September 2022
Herausgeber/-in
Stadt Uster
Autor/-in
Abfallbewirtschaftung

Dokumente

Name
Gebührenreglement zur Abfallverordnung (PDF, 476.85 kB) Download 0 Gebührenreglement zur Abfallverordnung

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