Fristerstreckung Steuererklärung

Frist zur Abgabe der Steuererklärung
Die Steuererklärung für das Jahr 2023 kann regulär bis 31. März 2024 eingereicht werden. Sie können mit dem dem Online-Formular unten auf dieser Seite eine Verlängerung der Frist beantragen.

Verfahren

Gesuche sind vor Ablauf der Einreichefrist einzureichen, spätere Gesuche werden nicht mehr bewilligt. Fristverlängerungen sind bis längstens 30. November des aktuellen Jahres möglich.

Die AHV-Nummer, die auf der Steuererklärung aufgedruckt ist, muss verwendet werden – bei Ehepaaren diejenige des Ehemannes. Juristische Personen müssen das Gesuch beim Kantonalen Steueramt mit der erhaltenen Fristenkarte einreichen: Kantonales Steueramt Zürich, Dienstabteilung Bundessteuer, Bändliweg 21, Postfach, 8090 Zürich.

Bei Fragen und Unklarheiten steht Ihnen das Steueramt Uster zur Verfügung: Telefon 044 944 74 74, E-Mail steuern@uster.ch.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.