Privater Gestaltungsplan «Frohheim», Wageren, Uster, samt städtebaulichem Vertrag und Anpassung Zonenplan im Gestaltungsplanperimeter, öffentliche Auflage

24. Juli 2020

Der private Gestaltungsplan «Frohheim», Wageren, Uster, samt städtebaulichem Ver­trag und Anpassung des Zonenplanes im Gestaltungsplanperimeter werden vor ihrer Festsetzung öffentlich aufgelegt (§ 7 PBG).

Die Akten liegen ab Freitag, 24. Juli 2020, während 60 Tagen in der Stadt Uster, Stadtraum und Natur, 3. Stock, Ober­landstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.

Während der Auflagefrist kann jedermann zu dieser Vorlage Einwendungen erheben. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich an die Stadt Uster, Stadtraum und Natur, Oberlandstrasse 78, Postfach, 8610 Uster, einzureichen.

Über die nicht berücksichtigten Einwendun­gen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Hernach stehen die Pläne und die Stellungnahme zu den nicht berücksich­tigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 24. Juli 2020.

Stadt Uster, Bau
bau@uster.ch

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