Coronavirus: Aktuelle Informationen für Uster – Stand per 8. Januar 2021

8. Januar 2021
Diese Seite ist nicht mehr aktuell. Die neuesten Informationen finden Sie unter www.uster.ch/coronavirus

Der Bundesrat hat am 18. Dezember Massnahmen verkündet, die am Dienstag, 22. Dezember 2020, in Kraft getreten sind. Insbesondere betrifft dies die Schliessung von Restaurants, Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen: In Uster ist vor allem das Hallenbad betroffen. Die Stadtbibliothek ist für Ausleihen und Rückgaben zu den publizierten Zeiten geöffnet. Stand der Informationen: 8. Januar 2021; neu ist der Hinweis auf die vom Bundesrat geplante Verlängerung der Einschränkungen über den 22. Januar 2021 hinaus. Und: Das Hallenbad Uster öffnet an bestimmten Tagen für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren.

Lage aufgrund der Beschlüsse des Bundesrates vom 18. Dezember 2020 und des Regierungsrates vom 8. Dezember 2020 

Hallenbad Uster

Das Hallenbad Uster ist für die Öffentlichkeit geschlossen. Ab dem 13. Januar ist es an bestimmten Tagen für Kinder und Jugendliche von 10–16 Jahren geöffnet. Details finden Sie auf der Seite des Hallenbads.

Stadt- und Regionalbibliothek Uster

Die Bibliothek ist für Ausleihen und Rückgaben von Medien geöffnet. Sie kann aber nicht als Aufenthaltsort genutzt werden. Beachten Sie dazu auch die Seiten der Stadtbibliothek.


Aktuelle Situation

Befolgen Sie die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln. Grundsätzlich gilt: Gegenüber anderen Personen soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Zudem gilt eine Maskentragpflicht gemäss der Seite des BAG.

Gemäss Verordnung des Regierungsrates des Kantons Zürich vom 8. Dezember 2020 sind Menschenansammlungen von mehr als 10 Personen im öffentlichen Raum verboten.

Der Bundesrat empfiehlt weiterhin, wenn immer möglich, im Homeoffice zu arbeiten. Arbeitgebende sollen die Homeoffice-Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit beachten.

Impfung

Die Heilmittelbehörde Swissmedic hat am 19. Dezember 2020 den Impfstoff von Pfizer/BioNTech zugelassen. Für die Vorgehensweise zu den Impfungen gibt es eine Strategie; zunächst steht die Impfung von Risikogruppen im Mittelpunkt. Einzelheiten enthält die Seite des BAG. Auch bag-coronavirus.ch/impfung vermittelt viel Wissenswertes.

Zuständig für die Impfungen sind der Bund und dann vor allem die Kantone: Klicken Sie hier für die Informationen des Kantons Zürich.

Gastronomie und Veranstaltungen

Öffentlich zugängliche Betriebe müssen um 19 Uhr schliessen. Die Sperrstunde gilt bis 6 Uhr morgens und namentlich auch für Einkaufsläden, Tankstellenshops und 24-h-Shops. Für Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-away-Angebote gibt es Ausnahmen; diese Betriebe dürfen abends gemäss kantonaler Festlegung bis 22 Uhr geöffnet bleiben.

Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2020 entschieden, dass Restaurants, Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen ab Dienstag, 22. Dezember, schliessen müssen. Die Massnahmen sind bis zum 22. Januar 2021 befristet. Am 6. Januar 2021 hat der Bundesrat in Aussicht gestellt, dass diese Schliessungen bis Ende Februar verlängert werden könnten. ein Entscheid darüber fällt an der Bundesratssitzung vom 13. Januar 2021.

An privaten Veranstaltungen im Freundes- und Familienkreis (die nicht an öffentlich zugänglichen Orten stattfinden, z.B. zuhause) dürfen höchstens 10 Personen teilnehmen.

Öffentliche Veranstaltungen sind verboten, ausgenommen sind Gottesdienste (max. 50 Personen) und Beerdigungen im privaten Kreis sowie Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.

Im öffentlichen Raum sind Feuerwerke und vergleichbare Darbietungen und Installationen, namentlich anlässlich der Feiertage und des Jahreswechsels, verboten.

Sportanlagen

Die Schulsportanlagen, die Sportanlage Buchholz sowie das Hallenbad sind vom 22. Dezember 2020 bis mindestens 22. Januar 2021 geschlossen. Ausgenommen sind Regelungen für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag und für den Spitzensport. Der Wettkampfbetrieb ist eingestellt. Ausgenommen ist der Spitzensport. Für die Anlagen gibt es ein Schutzkonzept.

Das Hallenbad ist für Kinder und Jugendliche ab dem 10. und bis zum 16. Geburtstag an bestimmten Tagen geöffnet. Die Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite des Hallenbads. Für den Eintritt muss ein Ausweis (ID oder Schülerausweis) vorgewiesen werden. Die Kinder und Jugendlichen müssen das Hallenbad selbstständig und in Eigenverantwortung betreten. Begleitpersonen sowie Personen über 16 Jahre sind nicht zugelassen.

Die frei zugänglichen Aussensportanlagen bleiben für individuell Sporttreibende zugänglich. Gruppentrainings bis 5 Personen sind weiterhin erlaubt, sofern das Tragen einer Maske oder das Einhalten des Mindestabstandes gewährleistet ist.

Schulen

In Schulen ab der Sekundarstufe II (Gymnasien, Berufsschulen) gilt generelle Maskenpflicht.

Einreise aus dem Ausland

Wer aus einem Risikoland oder -gebiet zurückkehrt, muss für 10 Tage in Quarantäne. Mehr Informationen dazu auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit und in der entsprechenden Verordnung, die unten im Bereich «Dokumente» angefügt ist. Auf der Webseite des BAG ist auch die jeweils aktuelle Liste der Staaten oder Gebiete zu finden, wo erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht.

Laden Sie die SwissCovid App auf Ihr Mobiltelefon, um das «Contact tracing» effizient zu unterstützen.

Ältere Menschen und Risikogruppen, Schwangere

Das Coronavirus kann für ältere Menschen, schwangere Frauen und Erwachsene mit gewissen Vorerkrankungen gefährlich sein. Sie erhalten auf der Seite des BAG mehr Informationen.

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung im Alltag, zum Beispiel für den Einkauf, für die Fahrt zum Arzt oder einen Gesprächspartner? Dann wenden Sie sich an Silvia Angst von der Fachstelle Alter der Stadt Uster, Telefon 044 944 74 59. Sie beantwortet gerne Ihre Fragen und hilft Ihnen bei der Suche nach einer guten Lösung.

Heime Uster

In den Heimen Uster gilt seit dem 26. Oktober 2020 die Stufe 4 ihres Corona-Schutzkonzeptes. Informationen zur geltenden Besuchsregelung finden Sie auf der Website der Heime Uster.

Situation für Unternehmen

Über die Nothilfe von Kanton und Gemeinden für Kleinunternehmen und Selbstständigerwerbende, die 2020 ausgerichtet wurde, muss für 2021 neu entschieden werden. Informationen folgen, sobald sie vorliegen.

Anlaufstellen bei Sorgen und Problemen

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Links von Einrichtungen, die Sie im Fall von persönlichen Fragestellungen unterstützen können.

Fragen

Zur Coronavirus-Situation stehen diese Auskunftsstellen zur Verfügung:

  • Für medizinische Fragen rund um das Corona-Virus: Ärztefon 0800 33 66 55
  • Allgemeine Fragen: Bundesamt für Gesundheit 058 463 00 00
  • Fragen bezüglich Uster: Hauptnummer der Stadtverwaltung 044 944 71 11 

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Offizielle Informationen und barrierefreie Inhalte

#Stadtfüralle: Informationen in leichter Sprache und Informationen in Gebärdensprache finden sich auf der Seite des BAG

Diese Informationen werden von der Stadt Uster laufend ergänzt und aktualisiert. Die gültigen Verordnungen können auf den Seiten des BAG und der Gesundheitsdirektion nachgeschlagen werden.

Letzte Aktualisierung: 08. Januar 2021

Beige Regeln des BAG

Zugehörige Objekte

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