Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen

5. Juni 2020

Plangenehmigungsgesuch für Starkstromanlagen:
Gemeinden Gossau, Hinwil, Mönchaltorf und Uster

Standorte: 8625 Gossau ZH, 8340 Hinwil, 8617 Mönchaltorf, 8610 Uster

S-0174370.1
Transformatorenstation Gossau, Steinacher
- Neubau Trafostation auf Parzelle Nr. 7311 der Gemeinde Gossau

Koordinaten 2698714/1242255

L-0230735.1
16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Steinacher und Grund
- Kabeleinzug in teils bestehende Kabelschutzrohranlage (Leitungstrasse C)

L-0230736.1
Leerrohr PE 150 zwischen Lindhof und Sulzbach
- Neubau (Leitungstrasse D)

L-0230744.1
16 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Lindhof und Steinacher
- Kabeleinzug in teils bestehende Kabelschutzrohranlage (Leitungstrasse B)

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ) Stationsstrasse 15, 8623 Wetzikon ZH im Namen von Elektrizitätswerke des Kantons Zürich EKZ Dreikönigstrasse 18, 8022 Zürich die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen liegen vom 5. Juni 2020 bis 6. Juli 2020 bei der Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, 4. Stock zur Einsicht auf. Eine persönliche Einsichtnahme ist aufgrund der Hygienevorgaben des Bundes nur nach entsprechender Voranmeldung unter 044 944 72 99 bzw. 044 944 72 83 oder per Mail an hochbau@uster.ch möglich.

Rechtliche Hinweise

Enteignungsbann
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Einsprachen, Einwände und Begehren
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflagefrist bei der Kontaktstelle Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämtliche enteignungsrechtlichen Einwände sowie Begehren um Entschädigung oder Sachleistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Artikeln 39-41 EntG sind bei der Kontaktstelle einzureichen.

Ist aufgrund der geltenden COVID-19-Massnahmen die Einsichtnahme in die Unterlagen vor Ort für Sie nur eingeschränkt oder gar nicht möglich, melden Sie sich beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Tel. 058 595 18 50, planvorlagen@esti.ch).     

          
Kontaktstelle
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf