Revision privater Gestaltungsplan «Schliiffi-Nord», Niederuster, samt Änderung Zonenplan sowie Siedlungs- und Landschaftsplan im Gestaltungsplanperimeter, Festlegung Gewässerraum im Zusammenhang mit dem Gestaltungsplanverfahren, öffentliche Auflage
Die Revision des privaten Gestaltungsplanes «Schliiffi-Nord», Niederuster, samt Änderung des Zonenplanes sowie des Siedlungs- und Landschaftsplanes im Gestaltungsplanperimeter, werden vor ihrer Festsetzung öffentlich aufgelegt (§ 7 PBG).
Im Rahmen des Gestaltungsplanverfahrens «Schliiffi-Nord», Niederuster, erfolgt die Gewässerraumfestlegung entlang des Aabachs (öffentliches Gewässer Nr. 2.0).
Der Entwurf für die Festlegung des Gewässerraumes liegt zusammen mit dem Gestaltungsplan ab Freitag, 8. Mai 2020, während 60 Tagen in der Stadt Uster, Stadtraum und Natur, 3. Stock, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.
Während der Auflagefrist kann jedermann zu beiden Vorlagen Einwendungen erheben. Die Einwendungen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich an die Stadt Uster, Stadtraum und Natur, Oberlandstrasse 78, Postfach, 8610 Uster, einzureichen.
Über die nicht berücksichtigten Einwendungen wird gesamthaft bei der Planfestsetzung entschieden. Hernach stehen die Pläne und die Stellungnahme zu den nicht berücksichtigten Einwendungen zur Einsichtnahme offen.
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 8. Mai 2020.
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