Notariatskreis Uster: Ersatzwahl des Notars für den Rest der Amtsdauer 2018–2022
Auf die Ausschreibung vom 4. Dezember 2019 im Anzeiger von Uster ist dem Stadtrat Uster innert der gesetzlich angeordneten Frist folgender gültige Wahlvorschlag eingereicht worden:
Widmer Philipp, 1974, Notar-Stellvertreter, Uster, EVP
Auf die zweite Publikation vom 22. Januar 2020 im Anzeiger von Uster sind dem Stadtrat Uster keine weiteren Wahlvorschläge mehr eingereicht worden. Der Vorschlag ist auch nicht geändert oder zurückgezogen worden. Gemäss § 54 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte findet für die Ersatzwahl des Notars somit das Verfahren der stillen Wahl Anwendung. Der Stadtrat Uster beschliesst:
- Als Notar für den Rest der Amtsdauer 2018–2022 wird per 1. August 2020 als gewählt erklärt:
Widmer Philipp, 1974, Notar-Stellvertreter, Uster, EVP - Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der massgebenden Veröffentlichung im Anzeiger von Uster vom 19. Februar 2020), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Uster, 19. Februar 2020
Kreiswahlvorsteherschaft des Notariatskreises Uster
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