Notariatskreis Uster: Ersatzwahl des Notars für den Rest der Amtsdauer 2018–2022

19. Februar 2020
Philipp Widmer ist per 1. August 2020 für den Rest der Amtsdauer 2018–2022 als Notar gewählt worden.

Auf die Ausschreibung vom 4. Dezember 2019 im Anzeiger von Uster ist dem Stadtrat Uster in­nert der gesetzlich ange­ordneten Frist folgender gültige Wahlvorschlag eingereicht worden:

Widmer Philipp, 1974, Notar-Stellvertreter, Uster, EVP

Auf die zweite Publikation vom 22. Januar 2020 im Anzeiger von Uster sind dem Stadtrat Uster keine weiteren Wahlvorschläge mehr eingereicht wor­den. Der Vorschlag ist auch nicht geändert oder zurück­gezogen worden. Gemäss § 54 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte findet für die Ersatzwahl des Notars somit das Ver­fahren der stillen Wahl An­wendung. Der Stadtrat Uster beschliesst:

  1. Als Notar für den Rest der Amtsdauer 2018–2022 wird per 1. August 2020 als gewählt er­klärt:
    Widmer Philipp, 1974, Notar-Stellvertreter, Uster, EVP
  2. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der massgebenden Veröffentlichung im Anzeiger von Uster vom 19. Februar 2020), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekurs­schrift muss einen Antrag und des­sen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizu­legen.

Uster, 19. Februar 2020
Kreiswahlvorsteherschaft des Notariatskreises Uster

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