Notariatskreis Uster: Ersatzwahl des Notars beziehungsweise der Notarin für den Rest der Amtsdauer 2018–2022

22. Januar 2020
Auf die erste Ausschreibung ist ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden. Es wird eine neue Frist bis 29. Januar 2020 angesetzt, um den Wahlvorschlag zu ändern, zurückzuziehen oder neue Wahlvorschläge einzureichen.

Herr Heinz Wolfensberger, Uster, ist mit Beschluss der Verwaltungskommission des Obergerichtes des Kantons Zürich vom 11. November 2019 entsprechend seinem Gesuch auf den 31. Juli 2020 aus seinem Amt als Notar in Uster entlassen worden. Es findet eine Ersatzwahl statt.

Auf die massgebende Ausschreibung vom 4. Dezember 2019 im Anzeiger von Uster ist dem Stadtrat Uster innert der gesetzlich ange­ordneten Frist folgender gültige Wahlvor­schlag eingereicht worden:

Widmer Philipp, 1974, Notar-Stellvertreter, Uster, EVP

Es wird eine neue Frist von sieben Tagen, das heisst bis Mittwoch, 29. Januar 2020, angesetzt, innert welcher der frühere Wahlvorschlag geändert oder zurückgezogen werden kann oder neue Wahlvorschläge dem Stadtrat Uster, Gotthardweg 1, Postfach, 8610 Uster, einge­reicht werden können (für den Fristenlauf ist die amtliche Publikation im Anzeiger von Uster vom Mittwoch, 22. Januar 2020, massgebend). Nach Ablauf der zweiten Frist können die Wahlvorschläge nicht mehr verändert werden.

Wählbar ist jede gemäss Art. 22 der Kantonsverfassung stimm- und wahlberechtigte Person, die gemäss § 10 in Verbindung mit § 8 des Notariatsgesetzes im Besitze des vom Obergericht des Kantons Zürich erteilten Wahlfähigkeitszeugnisses ist und gemäss § 23 Abs. 1 GPR im Kanton Zürich politischen Wohnsitz hat. Auf einem Wahlvorschlag dürfen höchstens so viele wählbare Personen genannt sein, als Stel­len zu besetzen sind. Jede Person darf höchstens auf einem der Wahlvorschläge und dort höchstens einmal genannt sein. Für jede vorgeschlagene Person ist die Angabe von Na­men, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort erforderlich. Zu­dem kann der Rufname und die Parteizugehörigkeit angefügt wer­den.

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises Uster unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden haben Namen, Vor­namen, Geburtsdatum und Adresse anzugeben und ihre Unterschrift hinzuzufügen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Die Unterzeich­nung kann nicht zurückgezogen werden. Der Wahlvor­schlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Wenn die Unterzeichnenden eines Wahlvorschlages keine zur Vertretung ermächtigte Person be­zeich­nen, gilt die erstunterzeichnende und, wenn diese verhindert ist, die zweitunterzeichnende Person als berechtigt, Vorschläge zurückzuziehen und andere Erklärungen abzugeben.

Formulare für Wahlvorschläge können bei der Stadtkanzlei Uster, Gotthardweg 1, 8610 Uster, bezogen werden. Die Wahlvor­schläge können bei der Stadtkanzlei Uster eingesehen werden.

Die Ersatzwahl wird nach den Vorschriften des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) vom 1. September 2003 und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) vom 27. Oktober 2004 durchgeführt. Werden bis zum 29. Januar 2020 keine neuen Wahlvorschläge einge­reicht und bleibt es beim obgenannten Vorschlag, so findet das Verfahren der stillen Wahl An­wendung. Andern­falls wird am Sonntag, 17. Mai 2020, eine Urnenwahl durchgeführt.

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Ver­letzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der massgebenden Veröffentlichung im Anzeiger von Uster vom 22. Januar 2020), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begrün­dung enthalten. Der angefochtene Be­schluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 22. Januar 2020
Kreiswahlvorsteherschaft des Notariatskreises Uster

Zugehörige Objekte

Name
Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen. Download 0 Formular Wahlvorschlag (BITTE DOPPELSEITIG AUSDRUCKEN). Sollten Sie nicht über Microsoft Word verfügen, können Sie das Formular auch unter Tel. 044 944 72 04 bestellen.