Behebung von Veloschwachstellen sowie normgerechter und hindernisfreier Ausbau Bushaltestellen in der Stadt Uster

17. Januar 2020

Folgende Projekte werden gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt:

Niederuster
- Bushaltestelle «Niederuster» hindernisfreier Ausbau
Seestrasse
- Bushaltestelle «Wilstrasse» hindernisfreier Ausbau
- Fussgängerübergang
Wilstrasse
- Erstellung einer Rampe und Radstreifenmarkierung für Velofahrende
Pfäffikerstrasse
- Bushaltestelle «Ledi» hindernisfreier Ausbau
- Fussgängerübergang optimieren
- Trottoir verlängern

Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort aus­gesteckt.
Das Projektdossier liegt vom 17. Januar 2020 während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Ab­teilung Bau, 3. Stock, Oberland­strasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszei­ten zur Einsicht auf. Gleichzeitig können die Projektunterlagen auf «www.tba.zh.ch-Aktuell-Planauflageverfahren-Einspracheverfahren § 16/17 StrG» einge­sehen werden.

Innerhalb der genannten Auflagefrist können betroffene Grundeigentümer oder sonst in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körper­schaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen das Projekt bei der Stadt Uster, Infrastrukturbau und Unterhalt, Ober­landstrasse 78, 8610 Uster, schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben.Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Ein­sprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und des­sen Begründung enthalten. Allfällige Beweis­mittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Be­gehren um Durchführung von Anpassungs­arbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei oben genannter Stelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff VRG).

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 17. Januar 2020.

Zugehörige Objekte