Behebung von Veloschwachstellen sowie normgerechter und hindernisfreier Ausbau Bushaltestellen in der Stadt Uster
Folgende Projekte werden gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt:
Niederuster
- Bushaltestelle «Niederuster» hindernisfreier Ausbau
Seestrasse
- Bushaltestelle «Wilstrasse» hindernisfreier Ausbau
- Fussgängerübergang
Wilstrasse
- Erstellung einer Rampe und Radstreifenmarkierung für Velofahrende
Pfäffikerstrasse
- Bushaltestelle «Ledi» hindernisfreier Ausbau
- Fussgängerübergang optimieren
- Trottoir verlängern
Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort ausgesteckt.
Das Projektdossier liegt vom 17. Januar 2020 während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 3. Stock, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. Gleichzeitig können die Projektunterlagen auf «www.tba.zh.ch-Aktuell-Planauflageverfahren-Einspracheverfahren § 16/17 StrG» eingesehen werden.
Innerhalb der genannten Auflagefrist können betroffene Grundeigentümer oder sonst in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen das Projekt bei der Stadt Uster, Infrastrukturbau und Unterhalt, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben.Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei oben genannter Stelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff VRG).
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 17. Januar 2020.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Infrastrukturbau und Unterhalt | 044 944 75 61 | Kontaktformular |