Gebühren der Stadt Uster / Änderungen Gebührentarif

6. November 2019

Mit Beschluss vom 29. Oktober 2019 hat der Stadtrat die städtischen Gebühren angepasst.

Die Anpassungen treten auf den 1. Januar 2020 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Der Beschluss liegt während der Rekursfrist bei der Stadtverwaltung Uster, Stadtkanzlei, Gotthardweg 1, zur Einsicht auf oder kann hier abgerufen werden.

Uster, 31. Oktober 2019
Stadtrat Uster

Das aktuell gültige Gebührenreglement vom 7. Mai 2019 ist unter Reglemente einsehbar oder über den Link unten unter Dokumente.

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