Tempo 30, Zone Schwizerberg, Dauernde Verkehrsanordnung, Aktenauflage

5. Oktober 2019
Tempo-30-Zone «Schwizerberg»
Dauernde Verkehrsanordnung

Verkehrsanordnung
 

Auf Antrag der Abteilung Sicherheit der Stadt Uster hat die Kantonspolizei Zürich folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Zone mit Geschwindigkeitsbeschränkung 30 km/h

Auf folgenden Strassen wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge auf 30 km/h festgelegt und als Zone signalisiert:

Uster, Zone «Schwizerberg»:

  • Heusser-Staub-Strasse
  • Bonstettenstrasse
  • Hohensaxstrasse
  • Junkerweg
  • Tägerackerstrasse
  • Schwizerstrasse

Verfügende Stelle:
Kantonspolizei Zürich – Verkehrstechnische Abteilung

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Rekurs gegen die unterstützenden baulichen Massnahmen sind an das Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, zu richten.

Frist: 30 Tage

Ablauf der Frist: 03. November 2019

Anmeldestelle: 
Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich

Projektfestsetzung

Gemäss § 15 Strassengesetz vom 27. September 1981 hat der Stadtrat an der Sitzung vom 10. September 2019 mit Beschluss Nr. 377 den Massnahmenplan gemäss Projekt «Tempo-30-Zone Schwizerberg» des Ingenieurbüros «Suter, von Känel, Wild AG» in Zürich, vom 19. August 2019, genehmigt und das Projekt festgesetzt.

Die Akten liegen ab Montag, 07. Oktober 2019 in der Abteilung Bau der Stadt Uster, (3. Stock), Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der ordentlichen Bürozeiten zur Einsicht auf.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in doppelter Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten.

Der angerufene Beschluss und die Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.

Zugehörige Objekte

Name
Plan-T30-Schwizerberg_20190819.pdf Download 0 Plan-T30-Schwizerberg_20190819.pdf
Gutachten-T30-Schwizerberg_20190819.pdf Download 1 Gutachten-T30-Schwizerberg_20190819.pdf