Denkmalschutz; Nänikerstrasse 1 (Objekt Nr. E 017), Freudwil

28. August 2019
Denkmalschutz
Nänikerstrasse 1 (Objekt Nr. E 017), Freudwil
Definitive Unterschutzstellung gemäss § 205 lit. d PBG
Vertragsgenehmigung

Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 320 vom 20. August 2019 den verwaltungsrechtlichen Vertrag genehmigt, mit welchem die Liegenschaft Nänikerstrasse 1, Assek. Nr. 1161, auf dem Grundstück Kat. Nr. G1670 in Freudwil unter Denkmalschutz gestellt wird.

Der Beschluss mit dem verwaltungsrechtlichen Vertrag kann während der Rekursfrist bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78 (4. Stock), 8610 Uster, während den Öffnungszeiten eingesehen werden: Mo–Do: 8.00–11.30/13.30–16.30 Uhr, Fr: 8.00–14.00 Uhr durchgehend.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.

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