Lärmsanierung Staatsstrassen Uster, Akustisches Projekt Schallschutzfenster Oberlandautobahn A53, Öffentliche Planauflage
Betrifft: 8610 Uster
Gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes (StrG) liegen die Projektunterlagen ab Freitag, 28. Juni 2019, bis Freitag, 30. August 2019, abei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 3. Stock, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf. Mit Ausnahme der Objektblätter der einzelnen Liegenschaften sind alle Untelagen auch auf der Webseite der Fachstelle Lärmschutz einsehbar unter https://tba.zh.ch/internet/baudirektion/tba/de/laerm/laermsanierung/strassenlaerm/gemeinden_und_projekte/uster.html.
Rechtliche Hinweise
Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich per Briefpost bei der Anmeldestelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Inter-esse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einspra-che muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2)
Frist: bis Freitag 30.8.2019
Anmeldestelle für Einsprachen:
Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Stab, Fachstelle Lärmschutz, Gian-Reto Fasciati, Walcheplatz 2, Postfach, 8090 Zürich.
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 28. Juni 2019.
Stadt Uster, Bau
bau@uster.ch
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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