Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen, öffentliche Planauflage

3. Mai 2019

Die folgenden Plangenehmigungsgesuche werden öffentlich aufgelegt:

  • S-0156090.2
    Maststation F 13 K, Eicher­acker
    Zusätzlicher Kabelaufgang und Teilrück­bau der Freileitung
    Koordinaten: 2696537/1242702
  • L-0229405.1
    Niederspannungsverteilnetz ab der Trans­formatorenstation Riedikon (S-01127460): Anpassungen am Niederspannungsnetz (Kabel B)
  • L-0229406.1
    16 kV-Kabel zwischen der Maststation Eicheracker und der Transformatorensta­tion Riedikon: Neubau mit teils bestehen­der Rohranlage (Kabel A)

Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat haben die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich (EKZ), Stationsstrasse 15, 8623 Wet­zikon ZH, im Namen der Elektrizitätswerke des Kantons Zürich EKZ, Dreikönigstrasse 18, 8022 Zürich, die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.

Die Gesuchsunterlagen liegen ab Freitag, 3. Mai 2019, während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 3. Stock, Ober­landstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.

Enteignungsbann
Die öffentliche Auflage hat den Enteig­nungsbann nach den Artikeln 42–44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge.

Einsprachen, Einwände und Begehren
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungs­verfahrensgesetzes (SR 172.021) oder des EntG Partei ist, kann während der Auflage­frist beim Eidgenössischen Starkstromin­spektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

Innerhalb der Auflagefrist sind auch sämt­liche enteignungsrechtlichen Einwände so­wie Begehren um Entschädigung oder Sach­leistung geltend zu machen. Nachträgliche Einsprachen und Begehren nach den Arti­keln 39–41 EntG sind ebenfalls beim Eidge­nössischen Starkstrominspektorat einzurei­chen.

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 3. Mai 2019.

Stadt Uster, Bau
bau@uster.ch

Zugehörige Objekte