Invasive Ameisenart «Lasius neglectus» in Uster entdeckt

5. April 2019
Bei der Bekämpfung eines gewöhnlichen Ameisenbefalls an der Gschwaderstrasse wurde das Vorkommen der nicht einheimischen Ameisenart «Lasius neglectus» entdeckt. Die Bekämpfung in der Befallszone startet im April 2019. Die betroffenen Grundstückbesitzer sind informiert.

Im Mai 2017 wurden bei der Bekämpfung eines Ameisenbefalls an der Gschwaderstrasse zwischen der Rainstrasse und dem Ifangweg die «Vernachlässigte Wegameise» (Lasius neglectus) festgestellt. Es handelt sich um eine nicht einheimische Art, die sich seit den 1990er Jahren in Europa ausbreitet und invasiv ist. Die Ameisenart bildet sogenannte Superkolonien mit mehreren Königinnen und Millionen von Arbeiterinnen. Je früher ihr Vorkommen festgestellt wird, umso kostengünstiger und erfolgreicher kann sie bekämpft werden. Die invasive Wegameise ist klein (2,5 bis 3,5 mm Länge) und einheitlich gefärbt. Von blossem Auge ist sie nicht von heimischen Arten zu unterscheiden.

«Lasius neglectus» kann Schäden an Gebäuden und Infrastruktur verursachen. Dadurch kann sich die Lebensdauer von Bauten und Anlagen verkürzen und deren Wert verringern. Zudem schadet sie der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt. Für den Menschen sind die Ameisen ungefährlich aber lästig.

Ausmass und Vorgehen in Uster

Die Sektion Biosicherheit des Kantons Zürich hat angeordnet, dass die invasive Ameisenart in Uster zu bekämpfen sei. Sie beruft sich dabei auf die Freisetzungsverordnung (Art. 52 FrSV). Nach einem standardisierten Vorgehen haben Fachleute das Gebiet in Zonen eingeteilt. In der schwarzen Zone, in der die Ameise nachgewiesen werden konnte, übernimmt die Stadt Uster für drei Jahre die Bekämpfung der Ameisen ausserhalb der Gebäude. In den umliegenden Gebieten besteht ein Befallsrisiko: In der roten und gelben Zone, der Überwachungs- und der erweiterten Überwachungszone, führt der Kanton Zürich deshalb ein monatliches Controlling durch.

Um ihrer Pflicht nachzukommen, startet die Stadt Uster im April 2019 mit der Bekämpfung. Mit Beschluss Nr. 94 vom 19. März 2019 hat der Stadtrat die dafür notwendigen Massnahmen in der schwarzen Zone während dreier Jahre bewilligt. Mit der Durchführung der Massnahmen wurde die Firma «INSEKTA Schädlingstechnik GmbH», Brüttisellen, beauftragt. Bekämpft werden lediglich Nester der invasiven Wegameise. Ameisennester einheimischer Arten werden nicht angegangen.

Bekämpfungsmassnahmen

Die Ameisen werden in der warmen Jahreszeit mit dem gezielten Einsatz von Ködergel oder -granulat im Aussenbereich bis an die Gebäudefassaden bekämpft. Das Ködergel wird von Spezialisten aufgetragen und ist für Menschen und insbesondere auch für Kleinkinder und Haustiere ungefährlich. Sowohl für die Bekämpfung wie auch das Monitoring benötigen die Fachleute Zugang zu den betroffenen Aussenbereichen. Die beauftragten Personen sind als Bekämpfer gekennzeichnet und verfügen über eine Auftragsbestätigung der Stadt Uster oder des Kantons Zürich.

Um die «Vernachlässigte Wegameise» erfolgreich bekämpfen zu können, ist die Stadt auf die Unterstützung der Betroffenen angewiesen. Gartenabfälle richtig entsorgen und die Verschleppung vermeiden sind dabei von grösster Bedeutung. Die betroffenen Grundeigentümer hat die Stadt Uster am 2. April 2019 an einer Veranstaltung informiert. Die Bewohnerinnen und Bewohner sämtlicher Zonen sind angehalten, weitere Funde zu melden (siehe unten). Betroffene der schwarzen Zone sind zusätzlich gebeten worden, bei kleineren Gartenarbeiten Bauabfälle in einer Mulde zu entsorgen.

Vorgehen im Verdachtsfall

Ein starker Ameisenbefall, beispielsweise im Garten oder in Gebäuden, ist auch durch die heimische Wegameise oder andere heimische Arten möglich. Ob es sich dabei um «Lasius neglectus» handelt, ist nur von Fachpersonen mit einer Lupe festzustellen. Einige Ameisen sollten gleich eingefangen, aber nicht verletzt werden. Für die Bestimmung müssen insbesondere die Fühler betrachtet werden.

Verdachtsfunde in der schwarzen, roten und gelben Zone an der Gschwaderstrasse (gemäss Plan):

Im Aussenbereich von Gebäuden: Direkt Insekta kontaktieren, die Bestimmung ist für Betroffene kostenlos. Die Bekämpfungskosten trägt für 3 Jahre die Stadt Uster.

Im Gebäudeinneren: Direkt Insekta kontaktieren für Erstbefund, die Bestimmung ist für Betroffene kostenlos. Die Bekämpfungskosten trägt der Eigentümer/Auftraggeber selbst.

Verdachtsmeldungen aus dem restlichen Stadtgebiet:

Direkt eine Schädlingsbekämpfungsfirma für den Erstbefund kontaktieren. Im Innen- und Aussenbereich gehen die Kosten für die Abklärung zulasten des Eigentümers/Auftraggebers.

Die Stadt Uster empfiehlt die Zusammenarbeit mit der Insekta GmbH, die Erfahrung bei der Bestimmung hat. Im Falle weiterer Funde kann die Meldung an Insekta GmbH ein rasches Handeln bewirken.

Kontakt Insekta GmbH: info@insekta.ch, 044 807 50 50

Zonenplan Wegameise

SCHWARZE ZONE:
Befallszone, Bekämpfungspflicht im Aussenbereich (Stadt Uster)
12 Gebäude

ROTE ZONE:
Hochrisikozone, monatliches Controlling (Kanton Zürich)

GELBE ZONE:
Sicherheitszone, Vorsicht geboten

Lasius neglectus
Lasius neglectus (vergrössert)

Zugehörige Objekte

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