A53 Oberlandautobahn, Landschaftsverbindung, Überführung Gutenswilerstrasse, Öffentliche Planauflage mit Rechtserwerb

22. Februar 2019

Das Projekt «A53 Oberlandautobahn, Landschaftsverbindung, Überführung Gutenswilerstrasse», wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt.

Das Projekt ist, soweit möglich, vor Ort aus­gesteckt.

Das Projektdossier liegt vom 22. Februar bis 25. März 2019 bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 3. Stock, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszei­ten zur Einsicht auf. Gleichzeitig können die Projektunterlagen auch auf «tba.zh.ch–Aktuell–Planauflageverfahren–Einspracheverfahren § 16/17 StrG» einge­sehen werden:

https://tba.zh.ch/internet/baudirektion/tba/de/aktuell/planauflageverfahren/einspracheverfahren_16_17/uster_k53_ueberfuehrung_gutenswilerstrasse.html#a-content

Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigen­tümer oder sonst wie in ihren schutzwürdi­gen Interessen berührte Personen, Gemein­den sowie andere Körperschaften oder An­stalten des öffentlichen Rechts gegen das Projekt bei der Stadt Uster, Infrastrukturbau und Unterhalt, Oberlandstrasse 78, Postfach 1442, 8610 Uster, zuhanden Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Projektieren und Realisieren, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, schriftlich und mit Begründung Einsprache erheben.

Gegen das Projekt kann innerhalb der Auf­lagefrist schriftlich per Briefpost bei der Anmeldestelle Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projektes geltend gemacht werden. Zur Ein­sprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und des­sen Begründung enthalten. Allfällige Beweis­mittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen (beizulegen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG, LS 175.2).
Das Verfahren ist für die unterliegende Par­tei in der Regel kostenpflichtig (§ 13 Abs. 2 VRG). Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betrof­fenen ebenfalls innerhalb der Auflagefrist bei der Anmeldestelle einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff. VRG).

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 22. Februar 2019.

Stadt Uster, Bau
bau@uster.ch

Zugehörige Objekte

Name
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100157_-_2600_bersichtsplan_AP.pdf Download 3 100157_-_2600_bersichtsplan_AP.pdf
100157_-_2601_Projektgrundlagen_Landschaftsverbindung_AP.pdf Download 4 100157_-_2601_Projektgrundlagen_Landschaftsverbindung_AP.pdf
100157_-_2602_TB_Kosten_Gutenswilerstr._AP.pdf Download 5 100157_-_2602_TB_Kosten_Gutenswilerstr._AP.pdf
100157_-_2614_UEF_Gutenswilerstrasse_Landschaftsverbindung_AP.pdf Download 6 100157_-_2614_UEF_Gutenswilerstrasse_Landschaftsverbindung_AP.pdf