Denkmalschutz; Zentralstrasse 8 (Objekt Nr. H 020 – Wohnhaus «Inselhof»), Kirchuster

13. Februar 2019
Denkmalschutz
Zentralstrasse 8 (Objekt Nr. H 020 – Wohnhaus «Inselhof»), Kirchuster
Definitive Unterschutzstellung gemäss § 205 lit. c PBG

Der Stadtrat hat mit Beschluss Nr. 45 vom 5. Februar 2019 die Liegenschaft Zentralstrasse 8, Assek. Nr. 2413, auf dem Grundstück Kat. Nr. B6541 in Kirchuster unter Denkmalschutz gestellt.

Der Beschluss kann während der Rekursfrist bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78 (4. Stock), 8610 Uster, während den folgenden Öffnungszeiten eingesehen werden: Mo–Do: 8.00–11.30/13.30–16.30 Uhr, Fr: 8.00–14.00 Uhr durchgehend.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.

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