Hintere Bahnhofstrasse, Fuss- und Velowegverbindung, öffentliche Planauflage mit Rechtserwerb

8. Februar 2019

Das folgende Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt:

Hintere Bahnhofstrasse

  • Fuss- und Velowegverbindung

Details können den Projektunterlagen entnommen werden.

Das Projektdossier liegt vom 8. Februar 2019 bis 11. März 2019 bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 3. Stock, Oberland­strasse 78, 8610 Uster, während der Büro­öffnungszeiten zur Einsicht auf.

Einsprachen gegen die Enteignung sowie Be­gehren um Durchführung von Anpassungs­arbeiten sind von den direkt Betroffenen innerhalb der Auflagefrist, also bis spätestens 11. März 2019, schriftlich und mit Begründung bei der Stadt Uster, Infrastrukturbau und Unterhalt, Ober­landstrasse 78, Postfach 1442, 8610 Uster, einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff VRG).

Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 8. Februar 2019.

Stadt Uster, Bau
bau@uster.ch

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