Hintere Bahnhofstrasse, Fuss- und Velowegverbindung, öffentliche Planauflage mit Rechtserwerb
Das folgende Projekt wird gemäss § 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt:
Hintere Bahnhofstrasse
- Fuss- und Velowegverbindung
Details können den Projektunterlagen entnommen werden.
Das Projektdossier liegt vom 8. Februar 2019 bis 11. März 2019 bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, 3. Stock, Oberlandstrasse 78, 8610 Uster, während der Büroöffnungszeiten zur Einsicht auf.
Einsprachen gegen die Enteignung sowie Begehren um Durchführung von Anpassungsarbeiten sind von den direkt Betroffenen innerhalb der Auflagefrist, also bis spätestens 11. März 2019, schriftlich und mit Begründung bei der Stadt Uster, Infrastrukturbau und Unterhalt, Oberlandstrasse 78, Postfach 1442, 8610 Uster, einzureichen (§ 17 StrG; §§ 21 ff VRG).
Die Publikation erscheint auch im Amtsblatt des Kantons Zürich vom Freitag, 8. Februar 2019.
Stadt Uster, Bau
bau@uster.ch
Zugehörige Objekte
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Beilage_Beilage-1-Auflagedossier-Fuss--und-Velowegverbindun.pdf | Download | 0 | Beilage_Beilage-1-Auflagedossier-Fuss--und-Velowegverbindun.pdf |
Name | Telefon | Kontakt |
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Infrastrukturbau und Unterhalt | 044 944 75 61 | Kontaktformular |