Denkmalschutz; Seestrasse 133 (Objekt Nr. F 019), Niederuster

28. November 2018
Denkmalschutz
Seestrasse 133 (Objekt Nr. F 019), Niederuster
Definitive Unterschutzstellung gemäss § 205 lit. d PBG
Vertragsgenehmigung

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 27. November 2018 den verwaltungsrechtlichen Vertrag genehmigt, mit welchem die Liegenschaft Seestrasse 133, Assek. Nr. 657, auf dem Grundstück Kat. Nr. C3499 in Niederuster unter Denkmalschutz gestellt wird.

Der Beschluss mit dem verwaltungsrechtlichen Vertrag kann während der Rekursfrist bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 78 (4. Stock), 8610 Uster, während den Öffnungszeiten eingesehen werden: Mo–Do: 8.00–11.30/13.30–16.30 Uhr, Fr: 8.00–14.00 Uhr durchgehend.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich und begründet Rekurs erhoben werden. Dem Lauf der Rekursfrist und allfälligen Rechtsmitteln gegen diesen Beschluss kommt von Gesetzes wegen keine aufschiebende Wirkung zu.

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