Verordnung über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren in der Stadt Uster mit Anhang Bussenliste
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Statthalteramt des Bezirks Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
Der Beschluss des Stadtrats und die Verordnung über das gemeinderechtliche Ordnungsbussenverfahren in der Stadt Uster mit Anhang Bussenliste liegen während der Rekursfrist bei der Stadtverwaltung Uster, Sekretariat Sicherheit, Bahnhofstrasse 17, 8610
Stadtrat Uster
Uster, 31.10.2018
Zugehörige Objekte
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