Mit dem Leistungsauftrag 2018–2021 hat der Ustermer Gemeinderat die Leistungsmotion «Gleichstellung für Menschen mit Behinderung fördern» für erheblich erklärt und für die Jahre 2018 bis 2021 einen wiederkehrenden Kredit von total 220 000 Franken gesprochen. Mit dem Projekt sollen die Ziele der Uno-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erreicht werden. Die Schweiz hat die Behindertenrechtskonvention (BRK) am 15. April 2014 ratifiziert. Sie verpflichtet sich damit, Hindernisse zu beheben, mit denen Menschen mit Behinderungen konfrontiert sind, sie gegen Diskriminierungen zu schützen und ihre Gleichstellung in der Gesellschaft zu fördern.
Ausgangspunkt für Usters Prozess zur Inklusionsstadt bildet eine Sozialraumanalyse, welche die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) im vergangenen Jahr auf der Grundlage verschiedener öffentlicher Workshops und Echoräumen durchgeführt hat. Die Studie wird am Mittwoch, 6. Juni 2018, um 18 Uhr im Gemeinderatsaal Uster durch die Verfasser vorgestellt. Anschliessend orientiert die Stadt Uster, wie das Projekt unter Beteiligung der Zivilgesellschaft umgesetzt werden soll.