GESTALTUNGSPLAN ZEUGHAUSAREAL IST RECHTSKRÄFTIG

31. Januar 2017
Was im Jahr 2005 mit einem Stadtentwicklungsgespräch auf dem Zeughausareal eingeleitet wurde, findet am 4. Februar 2017 seinen krönenden Abschluss. Ab diesem Datum ist der Gestaltungsplan «Zeughausareal», Uster, nach zwölfjähriger Planungsphase rechtskräftig.
Zweimal konnten sich die Stimmberechtigten der Stadt Uster zur Entwicklung des Zeughausareals äussern. Dabei fanden die Planungsabsichten des Stadtrates in der Bevölkerung breite Unterstützung.

Die Stadt Uster wird neu Besitzerin eines rund 13 595 m2 grossen Grundstückes an bester Zentrumslage. Dies ist die Voraussetzung für die Realisierung der vom Gemeinderat eingeleiteten sogenannten Phase 5 mit dem Ziel, auf dem Zeughausareal ein neues Kulturzentrum als Ersatz für den Stadthofsaal und das Kulturhaus Central zu planen. Dazu erwartet der Gemeinderat eine Entwicklungsvision, ein Zwischennutzungskonzept, ein Träger- und Betriebsmodell sowie ein Raumprogramm für die Durchführung eines Architekturwettbewerbes. Eine Arbeitsgruppe erarbeitet diese Grundlagen bis im Frühling in einem partizipativen Prozess.

Der Stadtrat Uster freut sich über das erreichte wichtige Etappenziel und hofft weiterhin auf die breite Unterstützung bei der Verwirklichung der angestrebten letzten Etappe: den Bau des neuen Kulturzentrums auf dem Zeughausareal.

Die Entwicklung des westlichen Teils des Zeughausareals durch die «armasuisse» verfolgt der Stadtrat aufmerksam und strebt bei der baulichen Realisierung eine enge Kooperation an.

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