Flurwegaufhebung Blindenholzstrasse Nr. K49, Kat.-Nr. K1145

4. Januar 2023

Flurwegaufhebung Blindenholzstrasse Nr. K49, Kat.-Nr. K1145

Der Stadtrat Uster hat mit Beschluss-Nr. 437 vom 25. Oktober 2022, gestützt auf § 115 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes (LG) vom 2. September 1979, beschlossen:

Der Flurweg Nr. K49, Kat.-Nr. K1145, Blindenholzstrasse, wird als Flurweg aufgehoben.

Der Beschluss kann während 30 Tagen bei der Stadt Uster, Abteilung Bau, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 82 (4. Stock), 8610 Uster, während den Büroöffnungszeiten eingesehen werden.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

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