Gebühren der Stadt Uster / Änderungen Gebührentarif

16. November 2022

Mit Beschluss vom 15. November 2022 hat der Stadtrat die städtischen Gebühren angepasst.

Die Anpassungen treten auf den 1. Januar 2023 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim  Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Der Beschluss liegt während der Rekursfrist bei der Stadtverwaltung Uster, Stadtkanzlei,  Bahnhofstrasse 17, zur Einsicht auf.

Uster, 16. November 2022
Stadtrat Uster

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