Bevölkerung hält sich an Feuer- und Feuerwerksverbot in Uster

2. August 2022
Seit Freitag, 25. Juli 2022, gilt in Uster ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot. Es ist bis auf weiteres in Kraft und wird von der Bevölkerung respektiert. Die Stadtpolizei hat bislang keine Verzeigungen ausgesprochen. Sie hat aber einige Personen ermahnt, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle grilliert haben.

Nach dem 1. August und rund eine Woche nach dem Entscheid der Stadt Uster, ein absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot für das Gemeindegebiet von Uster zu erlassen, zieht die Stadtpolizei Uster eine erste Zwischenbilanz. Insgesamt hat das Verbot bisher zu keinen Verzeigungen geführt. Die Stadtpolizei hat aber mehrere Personen ermahnt, die entweder auf öffentlichem oder privatem Grund an einer Feuerstelle grilliert oder einen Grill mit Holzkohle betrieben haben. Die betroffenen Personen haben sich aber einsichtig gezeigt und ihre Feuer gelöscht. Ein einziges Mal musste die Stadtpolizei wegen Missachtung des Feuerwerkverbots ausrücken.

Die Stadtpolizei Uster beurteilt in ihrer Zwischenbilanz die Einhaltung des Feuer- und Feuerwerksverbots von Seiten der Bevölkerung als positiv. Da sich die Lage trotz kurzzeitiger Gewitter aber nicht entspannt hat und sich in nächster Zeit keine Wetteränderung abzeichnet, bleibt das Feuer- und Feuerwerkverbot bis auf weiteres in Kraft.

Feuer- und Feuerwerksverbot