Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Aabach. Stadt Uster

8. August 2022

Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Aabach. Stadt Uster. 
Öffentliche Auflage nach § 15 g der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV)

Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie  sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.

Der Aabach ist ein Gewässer von kantonaler oder regionaler Bedeutung. Darum hat der Kanton den Gewässerraum geplant – und zwar im so genannten vereinfachten Verfahren. Zum Entwurf des Gewässerraumdossiers konnten die kantonalen Fachstellen und die betroffenen Gemeinden bereits Stellung nehmen. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden durch den Kanton geprüft und das Gewässerraumdossier entsprechend bereinigt.

Gestützt auf § 15 g HWSchV wird vom 8. August bis 6. Oktober 2022 das Dossier zur Festlegung des Gewässerraums am kantonalen Gewässer Aabach in der Stadt Uster, bestehend aus einem technischen Bericht und den massgebenden Gewässerraumplänen, öffentlich aufgelegt. Die Projektunterlagen liegen über die ganze Frist während den ordentlichen Schalterstunden im Stadthaus West, Abteilung Bau, Oberlandstrasse 82, 8610 Uster öffentlich zur Einsicht auf. Die Abteilung Bau der Stadt Uster nimmt keine Anfragen oder Anliegen entgegen.

Für direkte Fragen und Anliegen, insbesondere der betroffenen Grundeigentümerschaften, steht jemand des AWEL während den Öffnungszeiten zur Verfügung. Speziell für dieses Projekt ist jemand über die Telefonnummer 043 259 43 16 an den beiden Nachmittagen vom 31. August 2022 und 21. September 2022, jeweils von 13:00 – 16:00 Uhr, durchgehend verfügbar.

Die digitalen Unterlagen können auf der Gewässerraumhomepage unter https://www.gewaesserraum.ch/publikationen/ bezogen werden. Zudem ist die Darstellung der Gewässerraume im kantonalen GIS unter https://maps.zh.ch/ (Layer Öffentliche Oberflächengewässer, Gewässerraum, Wasserrechte und Hochwasserrückhaltbecken) ersichtlich.

Mehr zum Gewässerraum und den Auflagen, die dort gelten, entnehmen Sie der Informationsbroschüre «Gewässerraum – Das Wichtigste in Kürze». Die Broschüre sowie weiterführende Informationen, darunter zwei interessante Erklärvideos, finden Sie unter https://www.zh.ch/de/planen-bauen/wasserbau/gewaesserraum.html

Rechtsmittelbelehrung
Gemäss § 15 g Abs. 4 HWSchV kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Einwendungen gegen die Festlegung des Gewässerraums können bis am 6. Oktober 2022 mit schriftlicher Begründung im Doppel und mit Vermerk «Einwendungen GWR Aabach, Stadt Uster» bei folgender Adresse eingereicht werden:
Baudirektion Kanton Zürich, AWEL Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft, Abteilung Wasserbau, Sektion Planung, Walcheplatz 2, 8090 Zürich

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