Resultate der Gemeindeabstimmung vom 28. November 2021

1. Dezember 2021

Zahl der Stimmberechtigten:

          22'129

1. Genehmigung der Gemeindeordnung 2022 der Stadt Uster (Totalrevision)

Eingegangene Stimmzettel

          13'456

Abzüglich ungültig eingelegte Stimmzettel

              154

Gültig eingelegte Stimmzettel

          13'302

Abzüglich leere Stimmzettel

              637

Abzüglich ungültige Stimmzettel

                 5

Gültige Stimmzettel

          12'660

Ja-Stimmen

           9'325

Nein-Stimmen

           3'335

Total = Gültige Stimmzettel

          12'660

Die Vorlage ist angenommen.

 

Stimmbeteiligung:

       60.81 %

2. Genehmigung eines Investitionskredits von 16'100'000 Franken exkl. MWST (Kostenvoranschlag ± 10 %) zur Sanierung der Schlammbehandlung der Abwasserreinigungsanlage (ARA) Jungholz; der Anteil Erneuerung beträgt 4'100'000 Franken

Eingegangene Stimmzettel

          14'151

Abzüglich ungültig eingelegte Stimmzettel

              155

Gültig eingelegte Stimmzettel

          13'996

Abzüglich leere Stimmzettel

              225

Abzüglich ungültige Stimmzettel

                 1

Gültige Stimmzettel

          13'770

Ja-Stimmen

          12'552

Nein-Stimmen

           1'218

Total = Gültige Stimmzettel

          13'770

Die Vorlage ist angenommen.

 

Stimmbeteiligung:

       63.95 %

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Abstimmung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). 

Im Übrigen kann gegen die Abstimmung innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 1. Dezember 2021
Stadtkanzlei Uster

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