Sekundarschulgemeinde Uster: Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege für die Amtsdauer 2022-2026 / Wahlanordnung

15. September 2021
Die Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege findet am 13. Februar 2022 statt. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis am 5. Oktober 2021 bei der Stadtkanzlei Uster schriftlich zu melden.

Der erste Wahlgang für die Erneuerungswahl der Sekundarschulpflege für die Amtsdauer 2022-2026 soll auf Sonntag, 13. Februar 2022 festgesetzt werden. Ein allfällig notwendiger 2. Wahlgang ist auf Sonntag, 27. März 2022 anzusetzen. Gemäss Art. 5 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde Uster sind die Mitglieder der Sekundarschulpflege sowie aus ihrer Mitte deren Präsident bzw. deren Präsidentin an der Urne zu wählen.

Die Sekundarschulpflege besteht aus 9 Mitgliedern (inkl. Präsidium).

Für die Erneuerungswahl kommt ein leerer Wahlzettel zum Einsatz. Gestützt auf § 61 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sowie § 31 Abs. 2 der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) wird den Wahlunterlagen ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.

Wählbar ist jede gemäss Art. 22 der Kantonsverfassung stimm- und wahlberechtigte Person, die ihren Wohnsitz auf dem Gebiet der Sekundarschulgemeinde Uster hat. Stimmberechtigte, die auf dem Beiblatt aufgeführt sein möchten, haben sich bis spätestens Dienstag, 5. Oktober 2021, bei der Stadtverwaltung Uster, Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, schriftlich zu melden. Sie geben an, für welche Behörde sie kandidieren und teilen Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort mit. Zusätzlich können der Rufname, der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat dem Organ schon bisher angehört hat, sowie die Parteizugehörigkeit angeführt werden. Sodann ist anzugeben, wer als Mitglied und wer als Präsident/in für die Sekundarschulpflege vorgeschlagen wird. Für das Präsidium kann nur aufgeführt werden, wer zugleich als Mitglied aufgeführt wird.

Formulare für die Aufnahme auf das Beiblatt können bei der Stadtverwaltung Uster, Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 17, 8610 Uster, bezogen werden.

Gegen diese Wahlanordnung kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 15. September 2021
Sekundarschulpflege Uster

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