Resultate der Gemeindeabstimmung und -wahl vom 13. Juni 2021

16. Juni 2021

Zahl der Stimmberechtigten:

          22'099

1. Genehmigung des Projektierungskredits von 2,3 Millionen Franken inkl. MWST für den Neubau des Kultur- und Begegnungszentrums auf dem Zeughausareal Uster

Eingegangene Stimmzettel

          13'497

Abzüglich ungültig eingelegte Stimmzettel

              101

Gültig eingelegte Stimmzettel

          13'396

Abzüglich leere Stimmzettel

              170

Abzüglich ungültige Stimmzettel

                 0

Gültige Stimmzettel

          13'226

Ja-Stimmen

           7'860

Nein-Stimmen

           5'366

Total = Gültige Stimmzettel

          13'226

Die Vorlage ist angenommen.

 

Stimmbeteiligung:

       61.08 %

 

2. Festsetzung der Verkehrsbaulinien Breitackerstrasse, Abschnitt Karlstrasse bis Schachenweg, gemäss Situationsplan 1 : 500 vom 9. September 2019

Eingegangene Stimmzettel

          12'477

Abzüglich ungültig eingelegte Stimmzettel

                89

Gültig eingelegte Stimmzettel

          12'388

Abzüglich leere Stimmzettel

              509

Abzüglich ungültige Stimmzettel

                 0

Gültige Stimmzettel

          11'879

Ja-Stimmen

           4'804

Nein-Stimmen

           7'075

Total = Gültige Stimmzettel

          11'879

Die Vorlage ist abgelehnt.

 

Stimmbeteiligung:

       56.46 %

 

3. Erneuerungswahl des Friedensrichters respektive der Friedensrichterin für die Amtsdauer 2021–2027, 2. Wahlgang

Eingegangene Wahlzettel

          10'611

Abzüglich ungültig eingelegte Wahlzettel

                72

Abzüglich leere Wahlzettel

           1'240

Abzüglich ungültige Wahlzettel

                 0

Gültige Wahlzettel

           9'299

Abzüglich ungültige Stimmen

                36

Gültige Stimmen

           9'263

Stimmen erhielt und wurde gewählt:

 

Zahner Paul

           4'832

Nicht gewählt ist:

 

Fuchs Eveline

           4'032

Vereinzelte Stimmen

              399

Total = Gültige Stimmen

           9'263

Wahlbeteiligung:

       48.02 %

 

Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Abstimmung und Wahl kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). 

Im Übrigen kann gegen die Abstimmung innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 16. Juni 2021
Stadtkanzlei Uster

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