Volksreferendum Projektierungskredit für den Neubau des Kultur- und Begegnungszentrums auf dem Zeughausareal / Feststellen Zustandekommen und Festsetzung Abstimmungstermin

17. Februar 2021
Das Volksreferendum gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 9. November 2020 betreffend Genehmigung des Projektierungskredits für den Neubau des Kultur- und Begegnungszentrums auf dem Zeughausareal ist zustande gekommen.

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 9. Februar 2021 festgestellt, dass das Volksreferendum gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 9. November 2020 betreffend Genehmigung des Projektierungskredits für den Neubau des Kultur- und Begegnungszentrums auf dem Zeughausareal zustande gekommen ist.

Aufgrund des Referendums hat über die Vorlage eine Urnenabstimmung stattzufinden. Der Stadtrat hat diese auf Sonntag, 13. Juni 2021 festgesetzt.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen von der Veröffentlichung dieser Publikation an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung) schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 17. Februar 2021
Stadtrat Uster

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