Beschluss des Gemeinderates betreffend Festsetzung der Verkehrsbaulinien Breitackerstrasse, Abschnitt Karlstrasse bis Schachenweg / Zustandekommen Referendum sowie Anordnung Urnenabstimmung

27. Januar 2021
Das Volksreferendum gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 31. August 2020 betreffend Festsetzung der Verkehrsbaulinien Breitackerstrasse, Abschnitt Karlstrasse bis Schachenweg, ist zustande gekommen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderates vom 31. August 2020 betreffend Festsetzung der Verkehrsbaulinien Breitackerstrasse, Abschnitt Karlstrasse bis Schachenweg, wurde am 3. November 2020 das Volksreferendum ergriffen.

Das Referendum wurde fristgerecht eingereicht und von der notwendigen Anzahl Stimmberechtigter unterzeichnet.

Aufgrund des Referendums hat über die Vorlage eine Urnenabstimmung stattzufinden. Der Stadtrat als wahlleitende Behörde hat diese auf Sonntag, 13. Juni 2021, festgelegt.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Uster, 27. Januar 2021
Stadtrat Uster

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