Coronavirus: Aktuelle Informationen für Uster – Stand per 18. Februar 2021

11. Februar 2021
Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 im Kampf gegen die Pandemie verschärfte Massnahmen verkündet, die seit Montag, 18. Januar 2021, gelten. Es besteht eine Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nicht-täglichen Bedarfs sind geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt. Restaurants, Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen bleiben bis Ende Februar geschlossen.

Das regionale Covid-19-Impfzentrum Uster wird seinen Betrieb auf dem Areal Buchholz aufnehmen. Betrieben wird es vom Spital Uster.

Lage aufgrund der Beschlüsse des Bundesrates gültig ab 18. Januar 2021 und des Regierungsrates vom 8. Dezember 2020

Speziell in Uster

Hallenbad

Das Hallenbad Uster ist für die Öffentlichkeit geschlossen. Während der Sportferien (20. Februar bis 7. März) ist es für Kinder und Jugendliche von 10–16 Jahren jeden Tag geöffnet. Details finden Sie auf der Seite des Hallenbads.

Stadt- und Regionalbibliothek

Die Bibliothek ist weiterhin für Ausleihen und Rückgaben von Medien geöffnet. Sie kann aber nicht als Aufenthaltsort genutzt werden. Beachten Sie dazu auch die Seiten der Stadtbibliothek.

Aktuelle Situation

Befolgen Sie die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln. Gegenüber anderen Personen soll ein Abstand von mindestens 1,5 Metern eingehalten werden. Zudem gilt eine Maskentragpflicht gemäss der Seite des BAG, neu auch in Innenräumen und Fahrzeugen, wenn mehr als eine Person anwesend ist.

Menschenansammlungen von mehr als 5 Personen im öffentlichen Raum sind verboten.

Der Bundesrat verpflichtet die Arbeitgeber dazu, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Fragen zur Homeoffice-Pflicht können Arbeitnehmer und Arbeitgeber per E-Mail (corona@vd.zh.ch) an das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Zürich richten.

Impfung

Das regionale Covid-19-Impfzentrum des Spitals Uster wird seinen Betrieb auf dem Areal Buchholz aufnehmen. Für diesen Standort haben sich der Stadtrat Uster und die Verantwortlichen des Spitals Uster entschieden. Ausschlaggebend für die Standortwahl waren die gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr und die Verfügbarkeit von genügend Parkplätzen. Betrieben wird das Impfzentrum vom Spital Uster. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Spitals Uster und auch des Impfzentrums selber (im Aufbau). Dort besteht auch die Möglichkeit, sich für einen Newsletter anzumelden.

Für die Vorgehensweise zu den Impfungen gibt es eine Strategie; zunächst steht die Impfung von besonders gefährdeten Personen im Mittelpunkt. Einzelheiten enthält die Seite des BAG. Auch bag-coronavirus.ch/impfung vermittelt viel Wissenswertes. Klicken Sie hier für die Informationen des Kantons Zürich. Bei Fragen zu Impfungen können auch direkt der Hausarzt oder das Ärztefon (Telefon 0800 33 66 55) kontaktiert werden.

Geschäfte, Gastronomie und Veranstaltungen

Einkaufsläden müssen ab 18. Januar 2020 geschlossen bleiben. Ausnahmen: Lebensmittelläden und weitere Geschäfte, die Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort.

Öffentlich zugängliche Betriebe mit Dienstleistungen bleiben zwischen 19 Uhr und 6 Uhr geschlossen. Das gilt unter anderem für Poststellen, Banken und Coiffeure, aber nicht für Einkaufsläden (z.B. Lebensmittelläden, Tankstellenshops und Kioske), die auch nach 19 Uhr und sonntags geöffnet sein dürfen.

Restaurants, Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Lieferdienste für Mahlzeiten und Take-away-Angebote dürfen abends gemäss kantonaler Festlegung bis 22 Uhr geöffnet bleiben.

Öffentliche Veranstaltungen sind verboten, ausgenommen sind Gottesdienste (max. 50 Personen) und Beerdigungen im privaten Kreis sowie Versammlungen von Legislativen und politische Kundgebungen.

An privaten Veranstaltungen im Freundes- und Familienkreis (die nicht an öffentlich zugänglichen Orten stattfinden, z.B. zuhause) dürfen höchstens 5 Personen teilnehmen.

Situation für Unternehmen

Die Stadt Uster kann bis Ende April 2021 Unterstützungsleistungen aus den Mitteln, die 2020 gesprochen wurden, an Kleinstbetriebe ausrichten. Das Formular für das Gesuch kann hier heruntergeladen werden.

Über die Weiterführung der Nothilfe von Kanton und Gemeinden für Kleinunternehmen und Selbstständigerwerbende muss neu entschieden werden. Der Bundesrat hat mit seinen Entscheiden vom 13. Januar 2021 vorgespurt und beabsichtigt, die Unterstützung über das Härtefallprogramm auszubauen. Der Regierungsrat des Kantons Zürich begrüsst den vom Bund geplanten Ausbau der Härtefallhilfen und plant selbst, dem Kantonsrat eine Ergänzung seines Härtefallprogramms zu beantragen. Mehr Informationen auf der Webseite des Kantons.

Sportanlagen

Die Schulsportanlagen, die Sportanlage Buchholz sowie das Hallenbad sind geschlossen. Ausgenommen sind Regelungen für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag und für den Spitzensport. Der Wettkampfbetrieb ist eingestellt. Ausgenommen ist der Spitzensport. Für die Anlagen besteht ein Schutzkonzept.

Das Hallenbad ist für Kinder und Jugendliche zwischen dem 10. und 16. Geburtstag an bestimmten Tagen geöffnet, während der Sportferien gar täglich. Die Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite des Hallenbads. Für den Eintritt muss ein Ausweis (ID oder Schülerausweis) vorgewiesen werden. Die Kinder und Jugendlichen müssen das Hallenbad selbstständig und in Eigenverantwortung betreten. Begleitpersonen sowie Personen über 16 Jahre sind nicht zugelassen.

Die frei zugänglichen Aussensportanlagen bleiben für individuell Sporttreibende zugänglich. Gruppentrainings bis 5 Personen sind weiterhin erlaubt, sofern eine Maske getragen oder der Mindestabstand wird.

Schulen

In Schulen ab der Sekundarstufe II (Gymnasien, Berufsschulen) gilt generelle Maskenpflicht. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat diese Maskenpflicht per 25. Januar 2021 auf die Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse der Primarstufe ausgedehnt. Sie müssen auf dem Schulareal, in den Schulgebäuden und im Unterricht eine Maske tragen.

Einreise aus dem Ausland

Wer aus einem Risikoland oder -gebiet zurückkehrt, muss für 10 Tage in Quarantäne. Mehr Informationen dazu auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit und in der entsprechenden Verordnung, die unten im Bereich «Dokumente» angefügt ist. Auf der Webseite des BAG ist auch die jeweils aktuelle Liste der Staaten oder Gebiete zu finden, wo erhöhtes Ansteckungsrisiko besteht.

Der Bundesrat hat zum Thema Einreise Änderungen beschlossen. Diese gelten ab dem 8. Februar 2021. Einreisende müssen bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Anschliessend begeben sie sich wie bisher in eine 10-tägige Quarantäne. Sie können diese jedoch ab dem 7. Tag verlassen, falls ein negatives Resultat eines Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests vorliegt. Bei Flugreisen aus Ländern, die nicht zu den Risikogebieten zählen, ist ebenfalls ein negatives PCR-Testresultat vorzuweisen.

Laden Sie die SwissCovid App auf Ihr Mobiltelefon, um das «Contact tracing» effizient zu unterstützen.

Ältere Menschen und Risikogruppen, Schwangere

Das Coronavirus kann für ältere Menschen, schwangere Frauen und Erwachsene mit gewissen Vorerkrankungen gefährlich sein. Sie erhalten auf der Seite des BAG mehr Informationen.

Haben Sie Fragen oder brauchen Sie Unterstützung im Alltag, zum Beispiel für den Einkauf, für die Fahrt zum Arzt oder einen Gesprächspartner? Dann wenden Sie sich an Silvia Angst von der Fachstelle Alter der Stadt Uster, Telefon 044 944 74 59. Sie beantwortet gerne Ihre Fragen und hilft Ihnen bei der Suche nach einer guten Lösung.

Heime Uster

In den Heimen Uster gilt die Stufe 4 ihres Corona-Schutzkonzeptes. Informationen zur geltenden Besuchsregelung finden Sie auf der Website der Heime Uster.

Anlaufstellen bei Sorgen und Problemen

Auf dieser Seite finden Sie zahlreiche Links von Einrichtungen, die Sie im Fall von persönlichen Fragestellungen unterstützen können.

Auskünfte

Zur Coronavirus-Situation stehen diese Auskunftsstellen zur Verfügung:

  • Für medizinische Fragen rund um das Corona-Virus: Ärztefon 0800 33 66 55
  • Allgemeine Fragen: Bundesamt für Gesundheit 058 463 00 00
    (06–23 Uhr)
  • Allgemeine Fragen: Kantonale Coronavirus-Hotline 0800 044 117
    (Mo–Fr: 8–20 Uhr; Sa/So: 9–16 Uhr)
  • Fragen bezüglich Uster: Hauptnummer der Stadtverwaltung 044 944 71 11
    (übliche Öffnungszeiten

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Offizielle Informationen und barrierefreie Inhalte

Bundesamt für Gesundheit BAG
Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich

#Stadtfüralle
Informationen in leichter Sprache und Informationen in Gebärdensprache finden sich auf der Seite des BAG.

Diese Seite wird von der Stadt Uster laufend ergänzt und aktualisiert. Die verbindlichen gültigen Verordnungen können auf den Seiten des BAG und der Gesundheitsdirektion nachgeschlagen werden.

Letzte Aktualisierung: 18. Februar 2021

Regeln und Empfehlungen ab 18. Januar 2021

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