Gebühren der Stadt Uster / Änderungen Gebührentarif

23. November 2020

Mit Beschluss vom 17. November 2020 hat der Stadtrat die städtischen Gebühren angepasst.

Die Anpassungen treten auf den 1. Januar 2021 in Kraft.

Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen von der Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag sowie dessen Begründung enthalten.
Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.

Der Beschluss liegt während der Rekursfrist bei der Stadtverwaltung Uster, Stadtkanzlei, Bahnhofstrasse 17, zur Einsicht auf.

Uster, 17. November 2020
Stadtrat Uster

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