«Kulturland-Initiative für Nänikon: Landwirtschaft statt Betonklötze!» / Anordnung Abstimmungstermin gemäss § 57 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte

7. Oktober 2020

Am 26. November 2019 wurde die «Kulturland-Initiative für Nänikon: Landwirtschaft statt Betonklötze!» eingereicht. Anlässlich der Sitzung vom 8. Juni 2020 lehnte der Gemeinderat auf Antrag des Stadtrates hin die Volksinitiative ab und stimmte dem durch den Stadtrat erarbeiteten Gegenvorschlag zu. Es kommt deshalb zur Volksabstimmung. Der Stadtrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 8. September 2020 den Abstimmungstermin auf Sonntag, 7. März 2021 festgesetzt.

Gegen diesen Beschluss kann innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet (Fristenlauf beginnend am Tage nach der Veröffentlichung), beim Bezirksrat Uster, Amtsstrasse 3, 8610 Uster, wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung schriftlich Stimmrechtsrekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit
möglich, beizulegen.

7. Oktober 2020
Stadtrat Uster

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