Namenserklärung nach Auflösung der Ehe
Seit 01. Januar 2013 bietet sich verwitweten Personen die gleiche Möglichkeit.
Für die Entgegennahme der Namenserklärung benötigen wir folgende Dokumente:
Namenserklärung für Schweizerbürgerinnen und -bürger
gültiger Pass oder Identitätskarte
Meldebescheinigung (Schriftenempfangsschein)
Namenserklärung für Ausländerinnen und Ausländer
Bitte erkundigen Sie sich telefonisch über die notwendigen Unterlagen.
Für Namensänderungen wenden Sie sich bitte direkt an das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstandsamt | 044 944 72 21 | Kontaktformular |