Namenserklärung nach Auflösung der Ehe

Nach der Scheidung oder Ungültigerklärung der Ehe haben Sie die Möglichkeit, nachdem das Gerichtsurteil rechtskräftig geworden ist, beim Zivilstandsamt persönlich eine Namenserklärung abzugeben.

Seit 01. Januar 2013 bietet sich verwitweten Personen die gleiche Möglichkeit.

Für die Entgegennahme der Namenserklärung benötigen wir folgende Dokumente:

Namenserklärung für Schweizerbürgerinnen und -bürger

gültiger Pass oder Identitätskarte
Meldebescheinigung (Schriftenempfangsschein)

Namenserklärung für Ausländerinnen und Ausländer

Bitte erkundigen Sie sich telefonisch über die notwendigen Unterlagen.

Für Namensänderungen wenden Sie sich bitte direkt an das Gemeindeamt des Kantons Zürich, Abteilung Zivilstandswesen.

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