Feuerpolizei/Brandschutz

Die Feuerpolizei ist zuständig für den vorsorglichen Brandschutz. Bauten und Anlagen müssen so erstellt werden, dass Personen, Tiere und Sachen vor den Auswirkungen von Bränden geschützt sind. Dafür legt die Feuerpolizei im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens die zu treffenden Massnahmen für den Brandschutz fest.

Die Feuerpolizei führt in bestehenden Gebäuden Kontrollen durch und verpflichtet, wo notwendig, zur Behebung von Mängeln.

Bei Neubau- und Umbauvorhaben kontaktieren Sie die Feuerpolizei bitte frühzeitig unter feuerpolizei@uster.ch, damit bereits in der Planungsphase feuerpolizeiliche Massnahmen berücksichtigt werden können.

Brandschutznachweis
Grundsätzlich ist bei allen Bauvorhaben ein Brandschutznachweis zu erstellen.

Übereinstimmungserklärung Brandschutz
Gemäss Ziffer 4.1.3 lit. e der VKF-Brandschutzrichtlinie 11-15 «Qualitätssicherung im Brandschutz» hat der/die QS-Verantwortliche die vollständige und mängelfreie Umsetzung aller geplanten und erforderlichen Brandschutzmassnahmen in einer rechtsgültig unterzeichneten Übereinstimmungserklärung zu bescheinigen.

Mängelbehebung Feuerpolizei
Die Mängelbehebung von periodischen Kontrollen wie auch von Kontrollen von Fall zu Fall ist der Stadt Uster, Hochbau und Vermessung (Feuerpolizei), schriftlich mit Originalunterschrift anzuzeigen. Verwenden Sie dazu unser Online-Formular Vollzugsmeldung Mängelbehebung Feuerpolizei.

Zugehörige Objekte

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