Baubewilligungen

Die Fachpersonen der Leistungsgruppe Baubewilligungen geben Ihnen gerne Auskunft, in welchen Fällen und wie ein Baugesuch einzureichen ist. Sie wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren ab – von der Entgegennahme der Baugesuchsunterlagen bis zur Ausfertigung des baurechtlichen Entscheids.

Im Online-Schalter finden Sie zudem eine Wegleitung mit den Angaben zur korrekten und vollständigen Eingabe von Baugesuchen.

Baugesuchsformulare können Sie über den Online-Schalter beziehen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben die Fachpersonen der Leistungsgruppe gerne Auskunft.

Baugesuche sind an folgende Adresse einzureichen:
Stadt Uster, Hochbau und Vermessung, Oberlandstrasse 82, Postfach, 8610 Uster

Bei komplexeren Bauvorhaben auf grossen Arealen, an zentralen Lagen oder bei Arealentwicklungen lohnt es sich, bereits vor der Erarbeitung eines Vor- respektive Bauprojektes mit Fachpersonen der Stadt Uster, Stadtplanung, Kontakt aufzunehmen. Mehr dazu unter dem Thema Vorgehen bei komplexen Bauabsichten.

 

WICHTIGER HINWEIS!
Die personellen Ressourcen der Baubewilligungsbehörde sind zur Zeit überlastet. Es kann zu Annahmeverzögerungen von Baugesuchen kommen. Informationen zur aktuellen Lage erhalten Sie nach Anfrage unter der Adresse «retentionsmanagement@uster.ch».

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