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EIN ATTRAKTIVER ARBEITSORT


Highlights des Anstellungsverhältnisses

Die Aufgabe
Die Stadt Uster bietet herausfordernde, spannende und sinnvolle Aufgaben. Viele Aufgaben sind als Teilzeitstellen ausgestaltet.

Arbeitszeit
42 Stunden/Woche (Tagesrahmen 6.00–20.00 Uhr)
Blockzeit: Mo–Do 9.00–11.00/14.00–16.00 Uhr, Fr 9.00–11.00/14.00–15.30 Uhr
Schalteröffnungszeiten: Mo/Di/Do 8.30–11.30/13.30–16.30 Uhr, Mi 8.30–11.30/13.30–18.30 Uhr, Fr 8.30–15.30 Uhr
Spezielle Bereiche: Teilweise gelten feste Arbeitszeiten bzw. Schichtarbeit mit Zulagen.

Arbeitszeitsaldo
Pro Tag maximal 11 Stunden; Übertrag am Jahresende (unter dem Jahr frei): plus 2 Wochen (= 84 h), minus 20 Stunden.
Kompensation: stundenweise, tageweise, total bis 15 Arbeitstage pro Kalenderjahr.

Besoldung
24 Besoldungsklassen mit je 29 Stufen, die sich stark an die Systematik des Kantons Zürich richtet. Alle erhalten einen 13. Monatslohn.

Überzeit
Ab 42 Stunden/Woche bei Vollpensum auf Anordnung hin, Kompensation oder Auszahlung.

Ferien
  • Bis 20. Altersjahr und Lehrlinge: 5 Wochen
  • Ab 21. Altersjahr: 4 Wochen
  • Ab 50. Altersjahr: 5 Wochen
  • Ab 60. Altersjahr: 6 Wochen
Bezug in ganzen oder halben Tagen nach Absprache.

Bezahlte Ruhetage
Neujahrstag, Bertoldstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Auffahrtstag, Pfingstmontag, 1. August, 2. Markttag (Uster-Markt), Weihnachtstag, Stephanstag, 24. und 31. Dezember. 6 Stunden Sollzeit am Tag vor Karfreitag und Auffahrt.

Leistungsbewertung
Jährliche Zielvereinbarung und Leistungs-/Verhaltensbewertung (LVB).

Pensionskasse
Optimaler Schutz bei der BVK Beamtenversicherungskasse für Risiko und ab 24. Altersjahr für Sparen (Beitragsprimat, anteilmässige Koordination, überproportionaler Arbeitgeberbeitrag). Pensionierung zwischen Alter 60–65 wählbar. Weitere Infos bei der BVK oder im Internet: BVK

Versicherung
Schutz für Nicht-Berufsunfall (NBU) für Personen, die mindestens 8 Stunden pro Woche berufstätig sind (Prämie hälftig zulasten Arbeitgeber/Arbeitnehmer).

Lohnfortzahlung
Grosszügige Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Unfall:


  • Im 1. Dienstjahr 3 Monate 100 % + 3 Monate 75 %
  • Im 2. Dienstjahr 6 Monate 100 % + 6 Monate 75 %
  • Ab 3. Dienstjahr 12 Monate 100 %
Anschliessend Unfalltaggeld bis maximal 720 Tage (80 Prozent des versicherten Lohnes)
Bei Mutterschaft: 16 Wochen bezahlt

Vergünstigungen
  • Verbilligte oder unentgeltliche Eintritte in zahlreiche kulturelle Veranstaltungen und Ausstellungen
  • Stadt-Sparkonto mit höherem Zins
  • Wohneigentumsunterstützung durch BVK
  • Parkplätze, gedeckter Velokeller
  • Personalausflug und Ruhetage als bezahlte Arbeitstage

Rechtsgrundlage
Die genauen und rechtlich verbindlichen Texte finden Sie in den entsprechenden Rechtserlassen.
 
Personalverordnung mit Ausführungsbestimmungen PVO_AFB_Gesamt_Ausgabe_2011-04-30.pdf (728.6 kB)

Stadt Uster

Öffnungszeiten

  • MO, DI, DO: 8.30–11.30 / 13.30-16.30
    MI: 8.30–11.30 / 13.30-18.30
    FR: 8.30–15.30 durchgehend