Erleichterte Einbürgerung/Wiedereinbürgerung

ERLEICHTERTE EINBÜRGERUNG

Für die erleichterte Einbürgerung ist der Bund zuständig. Der Kanton und die Gemeinden unterstützen den Bund. 

Die erleichterte Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre.

 

Voraussetzungen

  • Ich bin Ausländer und mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war schon bei der Heirat Schweizerin.
  • Ich bin Ausländerin und mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war schon bei der Heirat Schweizer.
  • Meine Mutter oder mein Vater wurden eingebürgert. Ich bin noch nicht 22 Jahre alt. 
  • Bei meiner Geburt war meine Mutter oder mein Vater bereits Schweizer.
  • Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Ich bin staatenlos.
  • Meine Eltern und meine Grosseltern haben schon in der Schweiz gelebt (Dritte Ausländergeneration).

 

Verfahren

Ich bestelle das Gesuchsformular direkt beim SEM (ch@sem.admin.ch) und schicke es per Post zum Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund). Formulare und Merkblätter erhalte ich auch bei jeder Stadt- und Gemeindeverwaltung.

Personen der dritten Ausländergeneration informieren sich auf der Website des Staatssekretariats für Migration SEM und fordern das Gesuchsformular direkt dort an.

 

Gebühren

Bei der erleichterten Einbürgerung erhebt das Staatssekretariat für Migration (SEM) eine Gebühr. Die Gebühr beträgt CHF 900. Für Personen unter 18 Jahren beträgt die Gebühr CHF 650.

 

WIEDEREINBÜRGERUNG

Ausländische Personen, die früher Schweizerin oder Schweizer waren, können sich wiedereinbürgern.

Die Wiedereinbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre.

 

Voraussetzungen

Ich habe das Schweizer Bürgerrecht verloren durch

  • Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht oder
  • Heirat mit einem Ausländer oder
  • Verwirkung.

 

Verfahren

Ich bestelle das Gesuchsformular direkt beim SEM (ch@sem.admin.ch) und schicke es per Post zum Staatssekretariat für Migration (SEM, Bund). 

 

Gebühren

Die Wiedereinbürgerung kostet für Erwachsene CHF 900. Für Personen bis 18 Jahren kostet die Wiedereinbürgerung CHF 650. Dazu kommen die Kosten für die Dokumente.

 

Kontakt

Wir beantworten Ihnen auch weitere Fragen zum Verfahren. 

 

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