Alimentenhilfe

Werden Ehegatten- und/oder Kinderalimente nicht vollumfänglich, verspätet oder gar nicht bezahlt, kann das Inkasso einer Alimentenhilfestelle übertragen werden. Bei Kinderalimenten besteht zusätzlich allenfalls die Möglichkeit einer Alimentenbevorschussung.

Für die Stadt Uster ist die Alimentenhilfestelle des Amtes für Jugend und Berufsberatung zuständig. Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen direkt an:

Amt für Jugend und Berufsberatung
Alimentenhilfe
Spitalstrasse 3
Postfach 1499
8620 Wetzikon
Telefon 043 259 80 80
http://www.ajb.zh.ch/internet/bildungsdirektion/ajb/de/kinder_jugendhilfe/alimentenhilfe.html


Siehe auch www.lotse.zh.ch

Zugehörige Objekte