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Bewilligungsverfahren (Personen mit ausländischem Bürgerrecht)Fremdenpolizeilicher Verfahrensablauf bei Drittstaatsangehörigen Erstmalige Ausstellung einer Bewilligung Falls Sie neu eingereist sind, haben Sie innert vierzehn Tagen bei den Einwohnerdiensten Uster vorzusprechen und sich unter Vorlage Ihres Reisedokumentes (Pass) anzumelden (siehe dazu auch: Internationale Kundschaft: Anmeldung). Achtung: Jedes einzelne Familienmitglied muss persönlich vorsprechen! Anlässlich Ihrer Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste
Am vereinbarten Termin haben Sie sich schliesslich zum Migrationsamt des Kantons Zürich zu begeben, wo in der Folge die biometrischen Daten (zwei digitale Fingerabdrücke sowie das Gesichtsbild) erfasst werden. Nach deren Erfassung und der anschliessenden Erteilung der beantragten Bewilligung, wird der biometrische Ausländerausweis hergestellt und Ihnen per Post direkt an Ihre Wohnadresse zugesandt. Verlängerung einer bestehenden Bewilligung Falls Sie bereits im Besitz eines verlängerbaren Ausländerausweises sind, wird Ihnen vom Bundesamt für Logistik eine Verfallsanzeige zugestellt. Mit diesem Dokument haben Sie in der Folge bis spätestens vierzehn Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres Ausweises am Schalter der Einwohnerdienste Uster persönlich vorzusprechen. Achtung: Jedes einzelne Familienmitglied muss persönlich vorsprechen! Vorzulegen sind dabei:
Wie bei der Erstanmeldung sind die anfallenden Gebühren mittels Vorinkasso zu begleichen. Sofern von Ihnen bereits biometrische Daten erfasst worden und diese noch gültig sind, entfällt eine Vorsprache beim Migrationsamt des Kantons Zürich. In diesem Fall werden lediglich die Gesuchsunterlagen an das Migrationsamt weitergeleitet, welches die Prüfung und die anschliessende Verlängerung der Bewilligung vornimmt. In der Folge wird der biometrische Ausländerausweis ausgestellt und Ihnen per Post direkt an Ihre Wohnadresse zugesandt. Fremdenpolizeilicher Verfahrensablauf bei Angehörigen von EU-/EFTA-Staatsangehörigen Erstmalige Ausstellung einer Bewilligung Falls Sie neu eingereist sind, haben Sie innert vierzehn Tagen bei den Einwohnerdiensten Uster vorzusprechen und sich unter Vorlage Ihres Reisedokumentes (Identitätskarte oder Pass) anzumelden (siehe dazu auch: Internationale Kundschaft: Anmeldung). Achtung: Jedes einzelne Familienmitglied muss persönlich vorsprechen! Anlässlich Ihrer Vorsprache am Schalter der Einwohnerdienste
Anschliessend werden die Gesuchsunterlagen an das Migrationsamt weitergeleitet, welches die Prüfung vornimmt und die Bewilligung ausstellt. Letztendlich wird Ihnen der Ausländerausweis per Post direkt an Ihre Wohnadresse zugesandt. Verlängerung einer bestehenden Bewilligung Falls Sie bereits im Besitz eines verlängerbaren Ausländerausweises sind, wird Ihnen vom Bundesamt für Logistik eine Verfallsanzeige zugestellt. Mit diesem Dokument haben Sie in der Folge bis spätestens vierzehn Tage vor Ablauf der Gültigkeitsdauer Ihres Ausweises am Schalter der Einwohnerdienste Uster persönlich vorzusprechen. Achtung: Jedes einzelne Familienmitglied muss persönlich vorsprechen! Vorzulegen sind dabei:
Wie bei der Erstanmeldung sind die anfallenden Gebühren mittels Vorinkasso zu begleichen. Anschliessend werden die Gesuchsunterlagen an das Migrationsamt weitergeleitet, welches die Prüfung und die anschliessende Verlängerung der Bewilligung vornimmt. Letztendlich wird Ihnen der verlängerte Ausländerausweis per Post direkt an Ihre Wohnadresse zugesandt.
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