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Sperrgut

Gebührenpflichtig

Einmal wöchentliche Abfuhr von brennbarem Material (max. 2,5 m lang, 10 cm Durchmesser von Holzteilen, Einzelteile max. 50 kg schwer) zusammen mit dem Kehricht.
Zum Sperrgut gehören brennbare, nicht separat verwertbare sperrige Gegenstände aus Holz, Kunststoff etc., welche nicht in einen Kehrichtsack passen.
Bitte beachten Sie, dass Skis, Klaviere, Möbel und Teppiche etc. beim Neukauf vergleichbarer Ware an den Verkaufsstellen zur Entsorgung abgegeben werden können, und zwar unabhängig von der Marke. Es bleibt dem Handel überlassen, ob Kosten erhoben werden.
Tipps  Möbel in gutem Zustand nehmen Brockenhäuser an (siehe im Telefonbuch unter «Brockenhäuser»). Spielzeug findet dankbare Abnahme an Flohmärkten, Börsen, Bazars und in der Ludothek. Oder machen Sie ein Gratis-Inserat.

Sperrgutmarken sind bei den Ustermer Poststellen, beim Empfang im Stadthaus, im Dorfladen Wermatswil und in der Landi Uster erhältlich. Pro 5 kg Gewicht braucht es 1 Marke. Sperrgutmarken sind nicht für Kehrichtsäcke bestimmt.
Wichtig  Gebühren
Produkte  Gartenmöbel aus Holz; Gartenzaun, behandelt; Holzgestell; Holzkiste; Holzmöbel; Holzpalette; Holzpalisade, behandelt; Isolationsmatten; Korkmatten; Lättlicouch; Matratze; Polstersessel; Teppich; Schlitten aus Holz; Ski; Snowboard; Sockelleisten aus Holz; Spannteppich; Spanplatte behandelt; Türen aus Holz; Wohnwand
   kaputtes Sofa, kaputter Tisch

Stadt Uster

Öffnungszeiten

  • MO, DI, DO: 8:30–11.30 / 13.30-16.30
    MI: 8:30–11.30 / 13.30-18.30
    FR: 8:30–15.30 durchgehend