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Versickerung Niederschlagswasser
Zur Gewährleistung der Grundwasserneubildung und zur Entlastung der Kanalisation und damit der Abwasserreinigungsanlage bei Niederschlag muss nicht verschmutztes Regenwasser von Dachflächen, Strassen, Wegen und Plätzen wenn möglich an Ort und Stelle zur Versickerung gebracht werden. Damit wird auch unnötiger Energieaufwand vermieden. Diesem im Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Art. 7 GSchG) verankerten Grundsatz hat die Stadt Uster bereits im Rahmen der Erschliessung des Quartiers Loren Rechnung getragen und für das gesamte Erschliessungsgebiet zwei voneinander unabhängige Versickerungsanlagen erstellt. In der Überbauung Hohfuren besteht z. B. ein Dachabwasserableitungssystem, bei dem das Niederschlagswasser in eigenen Kanälen in einen reaktivierten Bach, den Eselbach, fliesst. Dort versickert und verdunstet es in der Regel. Bei starken Niederschlägen gelangt das Regenabwasser in stufige Auffangbecken und schliesslich in einen Weiher, der es zurückhält und es gedrosselt dem Aabach zuführt. In neueren Quartieren versickert das Regenwasser wenn immer möglich vor Ort. Zur Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Bodens dienen der Versickerungsplan aus dem Generellen Entwässerungsplan (GEP) und die Grundwasserkarte des Kantons Zürich. Zudem wird die Einführung des Trennsystems (Schmutzabwasser/Regenabwasser) auf die Verhältnismässigkeit geprüft. Trennsystemleitungen: 42 km Mischsystemleitungen: 80 km
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