Friedensrichter

Der Friedensrichter ist für zivilrechtliche Klagen zuständig. Einzelheiten dazu sind unter Stadt Uster - Friedensrichteramt ersichtlich.

Der Friedensrichter ist Mitglied der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene und wird alle sechs Jahre von der Bevölkerung der Stadt Uster gewählt. Wählbar sind alle stimmberechtigten Frauen und Männer der Stadt Uster.

Die Aufsichtsbehörde ist erstinstanzlich das Bezirksgericht Uster,
zweitinstanzlich das Obergericht des Kantons Zürich.

 

Kontakt

Friedensrichter
Oberlandstrasse 82
8610 Uster

Tel. 044 944 70 20
Fax 044 944 70 22
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Öffnungszeiten

Termine für eine persönliche Beratung erfolgen auf telefonische Voranmeldung hin und sind kostenlos.

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