Strasseninspektorat

Das Strasseninspektorat unterhält Strassenverkehrsanlagen inkl. Kunstbauten gemäss vorgegebenem Standard (VSS-Normen) möglichst wirtschaftlich und erhält die Anlagesubstanz so, dass sie ihrem Zweck entspricht, die Sicherheit gewährleistet und für die Umgebung möglichst schonend genutzt werden kann.

Mit einem differenzierten betrieblichen Unterhalt im Rahmen des Winterdienstes und der Reinigung leistet das Strasseninspektorat einen Beitrag zur Verkehrssicherheit sowie zur Sauberkeit und Hygiene auf öffentlichem Grund.

Eine gut sichtbare und intakte Signalisation sowie Markierung sorgt für einen sicheren Verkehr und hilft allen Verkehrsteilnehmenden bei der Orientierung.

Das Strasseninspektorat unterhält, repariert und reinigt die Veloabstelleinrichtungen im Bereich der Bahnhöfe Uster (ausgenommen ist die bewachte Velostation) und Nänikon-Greifensee und ist verantwortlich für den Unterhalt der öffentlichen Beleuchtung (ausgenommen ist die Spezialbeleuchtung im Stadtpark und im Zellwegerpark) und der Spielanlagen.

Ebenso werden Bewilligungen von Grabenarbeiten im Strassenraum (Grabengesuche) durch das Strasseninspektorat erteilt.

Der Unterhalt der Gewässer auf Gemeindegebiet umfasst vor allem das gelegentliche Mähen der Ufer und die Geschiebebeseitigung. Für den Unterhalt des Aabachs und des Ufers am Greifensee ist der Kanton Zürich verantwortlich.

Das Strasseninspektorat stellt den Winterdienst für öffentliche Strassen, Wege, Plätze usw. mit den geeigneten Mitteln sicher, so dass diese möglichst gefahrlos begehbar und befahrbar sind.

Der Winterdienst umfasst das Setzen von Schneezeichen, die Schneeräumung und die Glatteisbekämpfung, sofern deren Notwendigkeit ausgewiesen ist und der Zustand eine rationelle Arbeitsweise erlaubt. Die öffentlichen Parkplätze sind in den Winterdienst einbezogen. Salz wird umweltgerecht eingesetzt: So viel wie nötig - so wenig wie möglich. Aus Gründen der Sicherheit des Fuss- und Fahrzeugverkehrs müssen die Hauptstrassen, Sammelstrassen, Strassen mit Busverkehr und Quartierstrassen mit Steilstrecken (über sechs Prozent Längsgefälle) schwarz geräumt, d.h. gesalzen werden. Auch ausserhalb bewohnter Gebiete wird der Winterdienst ausgeführt, sofern ein öffentliches Interesse besteht (Zufahrt Trafostationen, Reservoirs usw.). Der Winterdienst auf den privaten Strassen und Wegen wird freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht übernommen. Jegliche Haftpflicht, die sich aus dem Winterdienst auf privaten Strassen ableiten lässt, wird abgelehnt und den Eigentümern überbunden. Eine Betriebsbereitschaft für alle städtischen und privaten Strassen rund um die Uhr kann mit den vorhandenen personellen und technischen Mitteln nicht gewährleistet werden. In der Schweiz ist eine 24-stündige Betriebsbereitschaft nur auf dem Nationalstrassennetz gesetzlich vorgeschrieben.

Öffnungszeiten

Mo–Do: 08.00–11.30 Uhr / 13.30–16.30 Uhr
Fr: 08.00–14.00 Uhr durchgehend
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich.

Personen

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