Ordentliche Einbürgerung

Durch eine Einbürgerung erhalten ausländische Personen das Schweizer Bürgerrecht.

Für die ordentliche Einbürgerung sind die Gemeinden, der Kanton Zürich und der Bund zuständig. 

Die ordentliche Einbürgerung dauert ungefähr 2 Jahre.

Voraussetzungen

  • Ich habe eine C-Bewilligung.
  • Ich lebe in der Regel seit mindestens 10 Jahren in der Schweiz.
  • Ich bin Ausländer und mit einer Schweizerin verheiratet. Meine Frau war bei der Heirat noch nicht Schweizerin.
  • Ich bin Ausländerin und mit einem Schweizer verheiratet. Mein Mann war bei der Heirat noch nicht Schweizer.
  • Ich bin Ausländer und lebe mit einem Schweizer in einer eingetragenen Partnerschaft.
  • Ich bin Ausländerin und lebe mit einer Schweizerin in einer eingetragenen Partnerschaft.
  • Ich bin Ausländerin oder Ausländer und nicht verheiratet.
  • Ich bin noch nicht 18 Jahre alt. Meine Eltern sind Ausländer.
  • Wir sind eine ausländische Familie.

 

Nachweis der Sprachkenntnisse

Wer sich im Kanton Zürich einbürgern lassen will, muss genügend Deutschkenntnisse haben. Der Kantonale Deutschtest für die Einbürgerung (KDE) kann beim Bildungszentrum Uster BFSU oder bei einem alternativen Testanbieter abgelegt werden. 

 

Nachweis Grundkenntnisse

Wer sich im Kanton Zürich einbürgern lassen will, muss genügend Kenntnisse über die Geographie, die Geschichte, die Politik und die Gesellschaft der Schweiz, des Kantons Zürich und des Zürcher Gemeindewesens haben.

Der Grundkenntnistest kann beim Bildungszentrum Uster BFSU oder bei einem alternativen Testanbieter abgelegt werden. Ich melde mich direkt beim Bildungszentrum an. Die Kosten muss ich selber bezahlen. Sie werden vom Bildungszentrum in Rechnung gestellt.

Hier kann ich für den Grundkenntnistest des Kantons Zürich üben. Ich kann auch die Broschüre für die Einbürgerung des Gemeindeamts des Kantons Zürich lesen.

 

Der Nachweis über die Deutschkenntnisse und/oder Grundkenntnisse muss in der Stadt Uster vor dem Einbürgerungsverfahren erbracht sein und zusammen mit den Gesuchsunterlagen eingereicht werden.

 

Gebühren

Der Bund, das Gemeindeamt (Kanton) und die Gemeinde verlangen für die ordentliche Einbürgerung eine Gebühr. Unten sind die Gebühren der Stadt Uster aufgeführt, gültig ab 1. Juli 2023:

Einzelperson bis 25 Jahre kostenlos
Einzelperson ab 25 Jahre 1'380 Franken
Ehepaar/Familie 1'910 Franken

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Altersjahr, die unter der elterlichen Sorge der gesuchstellenden Person oder eines Ehepaares stehen, können gebührenfrei in ein Gesuch mit einbezogen werden.

Die Gebühren werden auch bei einem ablehnenden Entscheid eingefordert. Bei einem Rückzug werden pauschal 200 Franken erhoben.

Es kommen weitere Ausgaben für die Beschaffung diverser Dokumente hinzu.

 

Gesuch einreichen

Ich erfülle alle Voraussetzungen für die Einbürgerung. Somit kann ich mein Einbürgerungsgesuch einreichen.

 

Planen Sie einen Umzug?

Wenn ich während der Einbürgerung umziehe, muss ich folgende Punkte beachten:

  • Wenn die Stadt Uster die Abklärung abgeschlossen hat, kann ich innerhalb der ganzen Schweiz umziehen. Meine Einbürgerung wird weitergeführt.
  • Wenn ich umziehe, bevor die Gemeinde die Abklärung abgeschlossen hat, ist eine Einbürgerung aktuell nicht mehr möglich. Meine Einbürgerung wird nicht weitergeführt. Ich kann im Kanton Zürich wieder ein neues Gesuch einreichen, wenn ich 2 Jahre in der neuen Gemeinde gelebt habe.

Sind Sie unter 25 Jahre?

  • Wenn ich im Zeitpunkt vom Gesuch unter 25 Jahre war, gibt es eine Ausnahme: Ich kann während der gesamten Einbürgerung innerhalb vom Kanton Zürich umziehen. Meine Einbürgerung wird weitergeführt.

 

Kontakt

Wir beantworten Ihnen auch weitere Fragen zum Verfahren. 

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