Besuchseinladung / Verpflichtungserklärung

Informationen zur Einreise in die Schweiz

Möchten Sie eine visumspflichtige Person in die Schweiz einladen? So müssen Sie vorgehen: 

  • Ihr Gast muss zu der für seinen Wohnort zuständigen schweizerischen Vertretung gehen und ein Visum beantragen.
  • Dort erhält er dann das Formular "Verpflichtungserklärung".
  • Dieses Formular muss er ausfüllen und zu Ihnen in die Schweiz senden.
  • Kommen Sie dann mit dem Formular am Schalter der Einwohnerdienste vorbei. Sie verpflichten sich, wenn nötig ungedeckte Kosten bis zu einem Betrag von 30'000.- Franken zu übernehmen.
  • Die Einwohnerdienste prüfen, ob Sie dazu in der Lage sind. Nehmen Sie daher aktuelle Lohnabrechnungen, Bankauszüge oder ähnliches mit. 
  • Die Einwohnerdienste prüfen auch, ob Ihr Gast die nötige Reiseversicherung abgeschlossen hat.
  • Anschliessend leiten die Einwohnerdienste die Verpflichtungserklärung an das Migrationsamt Zürich weiter.
  • Das Migrationsamt prüft die Angaben aus fremdenpolizeilicher Sicht. Dann sendet es das Formular an die schweizerische Auslandvertretung zurück.
  • Diese entscheidet zum Schluss, ob Ihr Gast das gewünschte Visum erhält.

Bei Fragen melden Sie sich bitte bei uns. 


Weitere Informationen

Schweizer Auslandvertretungen
Visumvorschriften
Migrationsamt des Kantons Zürich (Einreise)
 

Preis

Fr. 60.- (Gebühren des Migrationsamtes mitenthalten)

Zugehörige Objekte