Baubewilligungsverfahren

Aufgabenbereich
Unsere Fachpersonen beraten Sie jeweils telefonisch von 09.00 bis 11.00 Uhr für die Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Baugesuchsunterlagen bis zur Antragstellung an den Stadtrat ab.

Die Baugesuchsformulare können Sie über unseren Online-Schalter beziehen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft (siehe auch: «Bauen in Uster»).

WICHTIGER HINWEIS!
Die personellen Ressourcen der Baubewilligungsbehörde sind zur Zeit überlastet. Es kann zu Annahmeverzögerungen von Baugesuchen kommen. Informationen zur aktuellen Lage erhalten Sie nach Anfrage unter der Adresse «retentionsmanagement@uster.ch»

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